Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Gelehrten haben über das Zuhören und Schweigen während der Qurân-Rezitation drei unterschiedliche Meinungen:
Die Anhänger der hanafitischen Rechtsschule berufen sich auf das Wort Allâhs des Erhabenen: Und wenn der Qurân vorgetragen wird, dann hört ihm zu und horcht hin, auf dass ihr Erbarmen finden möget! (Sûra 7:204).
Die Mehrheit widerlegt dies damit, dass dies nur für das Gebet gilt, wie es von Abû Huraira, Mu'âwiya ibn Qurra, Mudschâhid, Al-Hasan, An-Nacha'î und Ad-Dahhâk überliefert ist.
Abdurrazzâq überliefert es von ihnen in seiner Hadîth-Sammlung Musannaf Abdurrazzâq (2/363). Das Gebet zur Begrüßung der Moschee ist den meisten Gelehrten nach erwünscht. Wer die Moschee betritt, während ein Unterricht oder eine Rezitation des Qurân abgehalten werden, betet zwei Rak'as und setzt sich, weil der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu Sulaik Al-Ghatafânî sagte, als dieser während einer Predigt eintrat und sich setzte: O Sulaik, steh auf, bete zwei Rak'as und fasse dich darin kurz! (Überliefert von Imâm Muslim. Der Ursprung dieses Hadîth findet sich in Al-Buchârî).
Das Gebet zur Begrüßung der Moschee geht der Teilnahme an einer Sitzung des Wissens vor. Der Beweis dafür findet sich auch in dem von Al-Buchârî und Imâm Muslim überlieferten Hadîth über den Mann, der sein Gebet schlecht verrichtet hat. Der Mann betete zwei Rak'as und ging danach erst zum Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und dessen Gefährten und begrüßte sie.