Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Jemand, der seine Notdurft verrichtet, muss beim Verrichten der Notdurft die sich auf beiden Ausscheidungsorganen befindenden Unreinheiten beseitigen.
Ibn Abbâs berichtete in einem von Ahmad, Al-Buchârî, Muslim, Abû Dawûd, At-Tirmidhî, An-Nasâ‘î und Ibn Mâdscha überlieferten Hadîth: „Der Prophet ging an zwei Gräbern vorbei und sagte: «Sie werden gepeinigt, und dabei geht es nicht um schwerwiegende Sünden. Einer von den beiden hat sich nicht vor seinem eigenen Urin in Acht genommen, und der Zweite ging herum und verbreitete üble Nachrede über Andere.»“
Geht die rituelle Unreinheit über ihre normale Stelle hinaus, muss man diese mit Wasser waschen, wobei das Beseitigen mit Papier oder ähnlichen Beseitigungsmitteln nicht genügt.
Einige Gelehrte legten die normale Stelle so fest, dass sie zwei Drittel der Eichel und die weiche Stelle des Anus umfasst. Das Wasser ist außerdem beim Samen, Präejakulat, Prostatasekret und dem Urin der Frau erforderlich.
Die Waschung ritueller Unreinheiten hat keine bestimmte Anzahl. Vielmehr ist nichts weiter als die Reinigung nach überwiegender Meinung erforderlich.