Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wir kennen keinen Gelehrten, der den Sohn dazu verpflichtet, seinen Vater um Erlaubnis zu bitten, sein Vermögen zu verschenken, zu spenden, zu verkaufen, etwas davon zu kaufen oder anderweitig damit zu verfahren, wenn der Sohn geschlechtsreif, umsichtig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Es ist jedoch besser, wenn er seinen Vater aus gutem Benehmen heraus um Erlaubnis bittet.
Und Allâh weiß es am besten!