Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Welten und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wir empfehlen der Fragestellerin, zur Lösung dieses Problems eine Fachärztin aufzusuchen. Was das Informieren des Verlobten darüber betrifft, so gilt Folgendes: Ist diese Krankheit heilbar, und dies hält man für sehr wahrscheinlich, bist du nicht dazu verpflichtet, es ihm mitzuteilen. Handelt es sich aber dabei um eine unheilbare Krankheit, das heißt, dass du unfruchtbar bist, sind die Gelehrten diesbezüglich unterschiedlicher Meinung. Hindert dieser Mangel nicht den Beischlaf, sondern die Zeugung, bist du nach Meinung der meisten Rechtsgelehrten nicht zur Bekanntgabe dieses Mangels verpflichtet. Einige Gelehrte vertreten die Auffassung, dass jeder Mangel bekanntgegeben werden soll.
Ibn Al-Qaiyim sagte: „Das Richtige lautet, dass der Ehevertrag, wie andere Verträge, durch alle Mängel annulliert wird, denn der Ursprung ist das Freisein von Mängeln. Der Analogieschluss lautet, dass jeder Mangel, gegen den der andere Ehepartner Abneigung hat und durch den das Ziel der Ehe an Zuneigung und Barmherzigkeit nicht verwirklicht wird, bekanntgegeben werden muss." Zitatende.
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Unfruchtbarkeit ein Anlass zum Verweigern der Heirat mit Ihnen seitens einiger Männer ist. Du solltest dem Mann, den du heiraten möchtest, diesen Mangel mitteilen; denn die Ehe beruht grundsätzlich auf Zuneigung, Barmherzigkeit und Ruhe. Der Mann liebt die Zeugung und sehnt sich wie eine Frau nach Kindern. Wenn du ihn nicht darüber informierst und der Ehevertrag abgeschlossen wird, kann dies zu Zwietracht und Streit in der Ehe führen.
Wir raten dir, einen geschiedenen Mann oder einen Witwer zu heiraten, denn derartige Männer sind eventuell damit einverstanden, eine unfruchtbare Frau zu heiraten, insbesondere wenn sie bereits Kinder haben.
Und Allâh weiß es am besten!