Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Das, was du und der zweite Makler, der zum Kunden geführt hat, getan haben, gehört zur Arbeit des Immobilienmaklers: die Suche für den Verkäufer nach jemandem, der seine Ware kauft; die Suche für den Käufer nach jemandem, der ihm das Gewünschte verkauft; die Vermittlung zwischen beiden und die Vereinfachung der Abwicklung.
Dies ist nach authentischer Meinung der Gelehrten erlaubt. Ibn Abbâs sagte: „Man kann bedenkenlos sagen: ‚Verkauf dieses Gewand und wenn du mehr als den und den Betrag erhältst, gehört er dir!’“ (Überliefert von Al-Buchârî ohne Überlieferungskette. Die Überlieferungskette kommt in anderen Werken vor.)
Wenn du also mit dem Verkäufer abgemacht hattest, das Haus für soundso viel zu verkaufen und das, was diesen Preis übersteigt, selbst zu kassieren, und du und dein Kollege daraufhin das Haus vermarktet haben, bis es zu dem erwähnten Preis verkauft wurde, dann gehört der Überschuss, der den vom Verkäufer festgelegten Preis übersteigt, euch.
Der Hausbesitzer muss sein Versprechen erfüllen und darf nicht von seinen ersten Worten zurücktreten und eure Mühen zunichtemachen. Allâh der Erhabene sagt: „Und erfüllt die (eingegangene) Verpflichtung. Gewiss, nach der (Erfüllung der) Verpflichtung wird gefragt werden.“ (Sûra 17:34).
Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Die Zeichen des Heuchlers sind drei: Wenn er redet, lügt er. Wenn er etwas verspricht, bricht er es. Und wenn ihm etwas anvertraut wird, veruntreut er es.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.)