Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Zahlung des Unterhaltes für einen bedürftigen Vater ist verpflichtend und das Heiraten für jemanden, der dazu imstande ist, aber nicht befürchtet, dem außerehelichen Geschlechtsverkehr zu verfallen, ist wünschenswert. Und solange du die Zahlung des Unterhaltes für deinen Vater und das Heiraten nicht miteinander in Einklang bringen kannst, so bist du verpflichtet, die Unterhaltszahlung an deinen Vater der Heirat vorzuziehen. Und du solltest dich, so gut du kannst, darum bemühen, dein Einkommen aufzubessern und die Unterhaltskosten kontrollieren, so dass du so viel von dem Geld, wie du kannst, für die Kosten der Heirat sparst. Somit hättest du beide Angelegenheiten miteinander kombiniert.