Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Dass man den Verstorbenen etwas einflüstert, ist nach Meinung aller Gelehrten keine Pflicht. Außerdem gehörte das weder zur Zeit des Propheten möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken noch unter dessen Kalifen zu den bekannten Handlungen der Muslime. Dies wurde nur von einer Zahl der Gelehrten, wie Abû Umâma oder Wâ‘ila ibn Al-Asqa berichtet.
Ausgehend davon betrachten das einige Imâme, wie Imâm Ahmad, als erlaubt. Eine Gruppe seiner Schüler sowie einige Schafiîten sehen es aber als empfohlen an. Bei einigen Gelehrten gilt das als verwerflich, denn es ist – meinen sie – eine nicht erlaubte Neuerung.
Es sind also drei Einstellungen vorhanden: Das Empfohlensein, Verwerflichsein und Erlaubtsein. Die letztere ist die angemessene Meinung.