Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer Allâh eine fromme Handlung wie das Fasten gelobt, muss sie erfüllen, weil der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: Wer gelobt, Allâh zu gehorchen, der soll Ihm gehorchen! (Überliefert von Al-Buchârî nach einer Aussage von Âischa.)
Wenn du das Fasten von Tagen gelobt hast und dich nicht mehr an deren Anzahl erinnern kannst, dann sollst du dich darum bemühen, dich daran zu erinnern. Wenn du diese Tage nicht genau festlegen kannst, fastest du so viele Tage, bis du sicher bist, dass du dich damit von deiner Schuld befreit hast.
Dies gilt, wenn sich dein Gelöbnis auf das Fasten von Tagen im Allgemeinen bezieht und nicht auf spezielle Tage. Wenn es aber bestimmte Tage waren und du es ohne Entschuldigung verpasst hast, an ihnen zu fasten, musst du sie nachholen und eine Sühne wie die für einen Schwur entrichten.
Wenn du für das Verpassen auf Grund von Krankheit, Reise, Vergessen oder Menstruation etc. entschuldigt bist, sind die Gelehrten unterschiedlicher Ansicht. Die stärkste Meinung ist, dass du sie lediglich nachholen musst.