Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist einem Muslim nicht gestattet, im Ramadân ohne einen islâmkonformen Entschuldigungsgrund, wie zum Beispiel eine Krankheit, durch die er nicht imstande ist zu fasten, das Fasten zu unterlassen. Sobald er wieder gesund ist, muss er sogar die Tage, an denen er im Ramadân nicht gefastet hat, nachholen. Denn Allâh der Erhabene sagt:
„...Wer von euch jedoch krank ist oder sich auf einer Reise befindet, (soll) dann eine (gleiche) Anzahl von anderen Tagen (fasten)...“ (Sûra 2:184).
Der Zustand der in der Frage erwähnten Person stellt jedoch keinen Entschuldigungsgrund für das Nicht-Fasten dar. Denn nicht das Fasten ist der Grund, sondern etwas anderes ist der Grund, zumal Fasten bei einem den Glauben Verinnerlichenden zu psychischer Entspannung und Ruhe führt. Also liegt es möglicherweise am Kath-Strauch oder an den Zigaretten oder der Mann ist vom Satan besessen, der Unbehagen verspürt, wenn er beginnt, irgendeine fromme Tat zu verrichten. In solch einem Fall müsste er auf islâmkonforme Weise behandelt werden.
Er darf aus einem derartigen Grund das Fasten nicht unterlassen. Zudem wird der Satan durch das Fasten bedrängt und vertrieben. Und sollte es an den Zigaretten oder am Kath liegen, dann muss er sich nach Kräften darum bemühen, diese Dinge zu unterlassen. Dazu kann er diesen ehrwürdigen Monat nutzen, so dass dieser ihm dabei behilflich ist, jene üblen und schädlichen Dinge zu unterlassen. Das Mittel dazu ist, dass er sich mit anderen Dingen beschäftigt, die ihn dazu führen, dass er jene Dinge vergisst. Er sollte zudem in den Häusern Allâhs des Erhabenen sitzen, um Qurân zu lesen und häufig Allâhs zu gedenken. Des Weiteren sollte er zusammen mit rechtschaffenen Menschen sitzen und sich von schlechten Orten fernhalten. Außerdem sollte er viele Bittgebete sprechen. Denn zum Zeitpunkt des Fastenbrechens werden die Bittgebete des Fastenden erhört.
Was deine Aussage betrifft, dass die Religion leicht ist, so ist sie korrekt. Diesbezüglich gibt es zahlreiche Textquellen und die Gelehrten sind sich diesbezüglich einmütiger Meinung. Allerdings fällt das Unterlassen dessen, was Allâh zur Pflicht macht, ohne dass ein durch die Scharia anerkannter Entschuldigungsgrund vorliegt, nicht in den Rahmen der Erleichterung.