Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn man sich davon überzeugt hat, dass die genannte Person den Islâm gut praktiziert, darf ihn die Muslimin heiraten, weil nichts daran hindert. Allâh der Erhabene sagt: „… Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben...“ (Sűra 2:221).
Allâh hat bestimmt, dass das Verbot ihn zu heiraten, damit endet, dass er den Islâm annimmt. Die nicht vorhandene Urkunde, die seinen Übertritt zum Islâm bestätigen würde, schließt nicht aus, dass er ein Muslim ist. Denn die Annahme des Islâm erfolgt durch das Aussprechen des Glaubensbekenntnisses mit der Akzeptanz des Inhalts und dem Vermeiden von Dingen, die dem Glauben widersprechen, und nicht mit dem Schreiben einer Urkunde.