Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist dem Sohn lediglich gestattet, vom Körper seiner Mutter jene offen liegenden Körperstellen zu sehen, die nahe, männliche, zum Heiraten nicht erlaubte Verwandte [Mahârim] sehen dürfen, wie zum Beispiel den Kopf, die Hände, die Füße und die Unterschenkel.
Es ist ihm indes verboten, auf das zu blicken, was darüber hinausgeht. Und sie ist verpflichtet, sich vor ihrem Sohn und allen anderen nahen, männlichen, zum Heiraten nicht erlaubten Verwandten [Mahârim] das, was von ihrem Körper nicht angeblickt werden darf, zu verdecken. Falls sie Versuchung befürchtet, so ist es ihre Pflicht, ihren gesamten Körper zu bedecken.
Möglicherweise ist der Grund dafür, dass dieser Sohn, der bereits dieses Lebensalter erreicht hat, den Körper seiner Mutter anblickt, die Vernachlässigung der korrekten Erziehung, die uns unsere monotheistische Religion lehrt. So geziemt es sich, dass die Kinder dazu erzogen werden, vor dem Eintreten um Erlaubnis zu bitten und die Blicke zu senken und schamhaft zu sein.
Allâh der Erhabene sagt: „O die ihr glaubt, diejenigen, die eure rechte Hand (an Sklaven) besitzt, und diejenigen von euch, die noch nicht die Geschlechtsreife erreicht haben, sollen euch zu drei Zeiten um Erlaubnis bitten...“ (Sûra 24:58).
Der Erhabene sagt ferner ist: „Und wenn die Kinder unter euch die Geschlechtsreife erreicht haben, dann sollen sie um Erlaubnis bitten, wie diejenigen um Erlaubnis gebeten haben, die vor ihnen waren [...]“(Sûra 24:59).
Ein Kind, das seine Mutter, oder ein naher, zum Heiraten nicht erlaubter Verwandter [Mahram], der seine nahen, zum Heiraten nicht erlaubten Verwandten [Mahârim] mit Verdacht erregendem oder verbotenem Blick betrachtet, gilt als eine Person mit verdorbenem Charakter und verlorenem Anstand, dem es an Erziehung und Schamhaftigkeit mangelt. So müssen seine Mutter und seine Geschwister ihm aufrichtigen Rat erteilen, und noch eher muss sein Vater ihm Benehmen beibringen und ihn dazu bringen, die Grenzen einzuhalten.