Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es ist nichts dagegen einzuwenden, Kleider zu kaufen und sie dann auf Ratenbasis zu verkaufen. Es ist auch unbedenklich, dass du die Ware nach Kundenwunsch kaufst und sie ihm dann auf Ratenbasis über deinem Einkaufpreis verkaufst, aber unter der Bedingung, dass der Kaufvertrag erst dann abgeschlossen wird, wenn du die bestellte Ware gekauft und in deinen Besitz gebracht hast.
Es ist hingegen nicht erlaubt, dass du mit dem Kunden den Kaufvertrag abschließt oder dass er ein bindendes Versprechen zum Kauf der Ware macht, denn dadurch hast du etwas verkauft, was du nicht besitzt. Hakîm ibn Hizâm sagte: „Ich kam zum Gesandten Allahs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) und sagte zu ihm: ‚Manchmal kommt jemand zu mir und will etwas kaufen, was ich nicht habe. Darf ich dies für ihn auf dem Markt kaufen und ihm (die Ware) dann verkaufen? Er sagte: »Verkaufe nicht, was du nicht hast.«“ Überliefert von At-Tirmidhî, Ibn Mâdscha und anderen, und von Al-Albânî als authentisch eingestuft.