Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Gelehrten sind sich einig, dass kleine oder große Mengen Wasser rituell unrein werden, wenn rituell Unreines hineingelangt und deren Geschmack, Farbe oder Geruch verändert. Dieser Konsens wurde von Ibn Al-Mundhir und Anderen überliefert. Dabei ist es egal, ob das Wasser fließt oder steht, wenig oder viel ist, oder sich stark oder leicht verändert.
Ein einstimmiges Urteil über rituell unreines Wasser lautet, dass man es auf keinen Fall zur rituellen Waschung benutzen darf, und auch nicht zum Essen und Trinken, außer wenn es unerlässlich ist, wie beispielsweise um einen Bissen, der im Hals steckengeblieben ist, hinunterzuschlucken oder bei so starkem Durst, dass man befürchtet, sonst zu sterben. Es ist erlaubt, Vieh damit zu tränken und Sand zu befeuchten und zu Lehm zu verarbeiten, aus dem etwas gebaut wird, auf dem nicht gebetet wird.
Über die Frage, ob man Bäume und Pflanzen mit rituell unreinem Wasser bewässern oder düngen darf, sind sich die Gelehrten jedoch uneinig. Die meisten Gelehrten sind der Meinung, dass dies nicht harâm ist und sie nicht als rituell unrein gelten, da die rituell unreine Substanz dabei chemisch so stark verändert wird, dass sie durch die Umwandlung rituell rein wird. Genauso wie sich Blut im Gewebe des Tierkörpers chemisch verändert und in diesem Gewebe (mit den Nährstoffen aus dem Blut) Milch produziert wird. Dies war die Ansicht der meisten Rechtsgelehrten, darunter Abû Hanîfa, As-Schâfiî und Mâlik.
Die Hanbaliten sind der Ansicht, dass sie (die Pflanzen) rituell unrein und zum Verzehr verboten sind, bis sie mit reinem Wasser bewässert werden und die unreinen Rückstände vollkommen beseitigt worden sind. Eine weitere Meinung von ihnen besagt, dass sie rituell rein sind.