Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Bei den in der Frage erwähnten unterlassenen rituellen Handlungen auf Grund des Studierens deines Lehrstoffs handelt es sich um freiwillige rituelle Handlungen, für deren Unterlassung du nicht belangt wirst. Allerdings raten wir dir zu versuchen, entsprechend deiner Möglichkeiten diese freiwilligen Anbetungshandlungen und das Lernen zu vereinen, da du dich durch die Verrichtung der erwähnten rituellen Handlungen Allâh dem Hocherhabenen annäherst und diese dir beim Auswendiglernen und Verstehen des Lehrstoffs helfen. Wir spornen dich dazu an, dich Allâh dem Hocherhabenen ehrlich und aufrichtig zuzuwenden und Ihn mit Nachdruck darum zu bitten, dir Gelingen zu gewähren und die gemeinsame Verrichtung der beiden Angelegenheiten zu erleichtern.
Wisse, dass es nichts Leichtes gibt, außer dem, was Allâh leicht macht! Und der Erhabene macht das Schwierige wenn Er möchte leicht. Falls du dennoch auf Grund des Lernens die erwähnten freiwilligen rituellen Handlungen beziehungsweise einige davon unterlässt oder vernachlässigst, kannst du diese nach Abschluss der Prüfungen nachholen. Wir bitten Allâh den Gewaltigen und Großmütigen, dir die Belohnung zuzuerkennen und dich in Rechtleitung und Wahrheit zu festigen! Er ist wahrhaftig zu allem imstande!