Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Es wurde überliefert, dass der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Fünferlei gehören zur natürlichen Veranlagung: Die Beschneidung, das Rasieren der Schamhaare, das Kürzen des Schnurrbarts, das Schneiden der Nägel und das Zupfen der Achselhaare.“ (Al-Buchârî, Muslim und Ahmad)
Anas berichtete: „Der Gesandte Allâhs ordnete uns an, das Kürzen des Schnurrbarts, das Schneiden der Nägel, das Zupfen der Achselhaare und das Rasieren der Schamhaare, nicht länger als 40 Nächte zu unterlassen.“ (Muslim).
An-Nawawî sagte: „Dies bedeutet: Man sollte sie nicht länger als 40 (Nächte) wachsen lassen.“
Das im Hadîth als „Istihdâd“ bezeichnete Rasieren der Schamhaare und auch das Zupfen der Achselhaare gehören zu den Angelegenheiten, die der Islâm mit Nachdruck anordnet.
Das Entfernen dieser Haare in einer Art und Weise, dass sie nicht wieder wachsen, birgt jedoch viele verbotene Angelegenheiten in sich:
Die erste: Es fällt unter die Änderung an Allahs Schöpfung. Der Hocherhabene berichtet, dass der verfluchte Satan sagt: „Und ich werde sie ganz gewiss in die Irre führen und ganz gewiss in ihnen Wünsche erwecken und ihnen ganz gewiss befehlen, und da werden sie ganz gewiss die Ohren des Viehs abschneiden; wahrlich, ich werde ihnen befehlen, und da werden sie ganz gewiss Allâhs Schöpfung ändern…“ (Sûra 4:119).
Mit der Änderung an Allâhs Schöpfung ist laut der Qurân-Exeget Al-Baidâwî Folgendes gemeint: „Die Änderung am Gesicht, an der Gestalt oder an den Eigenschaften eines Geschöpfs.“ Hierunter fällt das Abtöten beziehungsweise Entfernen der Zellen, die diese Haare hervorbringen.
Die zweite: Es steht im Widerspruch zur Weisheit, aufgrund derer Allâh diese Haare erschuf. Allah erschuf diese Haare aufgrund einer Weisheit, auch wenn uns diese verborgen ist!
Die dritte: Durch das vollständige Entfernen dieser Haare verpasst der zum Einhalten der religiösen Pflichte Verpflichtete eine ihm auferlegte Anbetungshandlung: Und zwar das Entfernen dieser Haare, sobald sie nachwachsen.
Die vierte: Durch das Abtöten oder Entfernen der Zellen, die diese Haare hervorbringen, oder durch die Nebenwirkungen der dabei verwendeten Methode ist die behandelte Person einem Schadensrisiko ausgesetzt.