Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn du mit "einiger Zeit" meinst, dass du damals noch nicht die Geschlechtsreife erreicht hattest, als das im Gebet passierte, dann sollst du wissen, dass du nichts wegen des Vergangenen tun musst. Du sollst dich um deine künftigen Gebete kümmern, weil du nicht für das zur Rechenschaft gezogen wirst, was vor der Pubertät geschah. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte nämlich: "Für drei wird nichts niedergeschrieben: für den Schlafenden, bis er aufwacht, für den Schwachsinnigen oder Geistesgestörten, bis er zur Besinnung kommt, und für das Kind, bis es heranwächst." (Überliefert von Ahmad und den vier Sunna-Werken).
Wenn dies bereits nach dem Beginn deiner Geschlechtsreife geschah, war dieses Gebet ungültig und du musst es nachholen. Es ist auf der einen Seite ungültig, weil du die Niederwerfung unterlassen hast, da die Niederwerfung im Gebet laut Gelehrtenkonsens Pflicht ist. Zudem ist sie gemäß der Sunna Pflicht, denn im Hadîth über die Person, die ihr Gebet falsch verrichtete, heißt es: "Dann wirf dich nieder, bis du in der Niederwerfung zur Ruhe kommst!" (Übereinstimmend überliefert).
Auf der anderen Seite ist es ungültig, weil du im Gebet geschlafen hast, wenn der Schlaf tief war. Denn dies annulliert den Zustand der Gebetswaschung, weil der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: "Das Auge ist der Pfropfen für das Hinterteil (d.h. solange man wach ist, kann man seine Schließmuskeln kontrollieren), wer schläft, muss die Gebetswaschung vollziehen." (Überliefert von Abû Dâwûd, Ibn Mâdscha und Ahmad).