Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Der Mann darf mit seiner Frau zu jeder Zeit Geschlechtsverkehr haben, außer wenn sie ihre Periode hat oder im Wochenbett ist. Den Beweis dafür liefern diese Worte Allâhs des Hocherhabenen: „Eure Frauen sind euch ein Saatfeld. So kommt zu eurem Saatfeld, wann und wie ihr wollt“ (Sűra 2:223).
Der Qurân-Exeget Ibn Âschűr sagte in seinem Kommentar zu diesem Qurânvers: „Dieser Satz ist ein zweiter Kommentar zum Satz: »so kommt zu ihnen, wie Allâh es euch geboten hat«, und dient dem Ziel, die Zuhörer milde zu stimmen und ihnen klar zu machen, dass das Verbot, den Frauen während der Monatsblutung nahe zu kommen, nur vorläufig ist und ihrem eigenen Interesse dient, und dass Allâh schon weiß, wie sie an ihren Frauen hängen, und dass dieses Verbot ihnen schwer fällt, aber es hat nur den Zweck, sie vor Schaden zu bewahren.“
Was aber das Reden während des Geschlechtsverkehrs angeht, so sind einige Gelehrte der Meinung, dass dies verpönt wäre und vielleicht zu Stummheit des Fötus führe. Ibn Qudâma schrieb in seinem Werk Al-Mughnî: „Es ist verpönt, viel während des Geschlechtsverkehrs zu reden, da Qubaisa ibn Dhu'aib berichtete, dass der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: »Redet nicht viel mit euren Frauen während des Geschlechtsverkehrs, denn das führt zu Stummheit und Stottern!« Da es verpönt ist, während des Urinierens zu sprechen, und der Geschlechtsverkehr dem Urinieren ähnlich ist, gilt dies für den Geschlechtsverkehr erst recht.“
Aber: Über den Hadîth, den diesen Gelehrten als Beweis anführten, sagte Scheich Nâsir Ad-Dîn Al-Albânî () in seinem Werk As-Silsila Ad-Da'îfa: „Kurz gesagt: Die Überlieferungskette dieses Hadîth ist sehr schwach, so dass man ihn nicht als Beweis nehmen kann. Diese Überlieferung ist munkar (schwach und widerspricht den authentischen Hadîthen).“