Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Lieber Bruder, du sollst wissen, dass es weitere Gründe gibt, die den Tayammum ungültig machen, wie beispielsweise, dass man Wasser findet, dass die Gebetszeit nach der Meinung der Gelehrtenmehrheit zu Ende geht und dass der Rechtfertigungsgrund für die Durchführung vom Tayammum nicht mehr besteht.
Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass man mit dem Tayammum nur ein Pflichtgebet und freiwillige Gebete verrichten darf, wobei sie bezüglich der freiwilligen Gebete verschiedener Meinungen sind, die man in den entsprechenden Stellen in den Werken der islâmischen Rechtslehre lesen kann. Die Malikiten (möge Alâh mit ihnen zufrieden sein) machen es zur Bedingung, dass das Pflichtgebet unmittelbar nach dem Tayammum erfolgt. Dazu sagte der malikitische Gelehrte Ad-Dardîr: „Eine Bedingung ist, dass der Tayammum dem Pflichtgebet oder dem freiwilligen Gebet unmittelbar vorangeht, und dass beide, das Pflicht- und das freiwillige Gebet, aneinander anknüpfen, so dass es keine längere Pause dazwischen liegt oder man die Moschee nicht verlässt (und wieder zum Gebet kommt). Kleine Pausen, wie den Kursî-Vers (Sûra 2:255) zu rezitieren oder die Bittgebete nach dem Gebet zu sprechen, werden vergeben, aber das soll man nicht in die Länge ziehen.“
Die Hanafiten sind indes der Meinung, dass man mit dem Tayammum so viele Pflicht- und freiwillige Gebete verrichten darf, wie man will. Und wenn man den Tayammum zum Verrichten eines freiwilligen Gebets durchführt, dann darf man damit auch ein Pflichtgebet verrichten, denn er ist die rituelle Reinigung, wenn kein Wasser vorhanden ist. Das ist auch eine Überlieferung von Ahmad und wurde vom Scheich des Islâm Ibn Taimiya bevorzugt.
Im Allgemeinen hat die Meinung der Gelehrtenmehrheit ihre Stärke und sie beruht auf fester Basis. Vielleicht folgen die Leute in deinem Land, lieber Bruder, also der malikitschen, schafìitischen oder hanbalitischen Rechtsschule, denn sie alle erlauben es nicht, mehr als ein Pflichtgebet mit demselben Tayammum zu verrichten.
Und Allâh weiß es am besten!