Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Ein derartiges Testament ist nicht verpflichtend, aber wenn der Bruder und die Witwe sich nach Ablauf der Wartezeit auf die Heirat einigen und ihr Vormund dies akzeptiert, dann gibt es nichts dagegen einzuwenden. Jeder von ihnen hat jedoch das Recht abzulehnen, denn sogar die Tochter hat das Recht, die Empfehlung ihres Vaters, nach seinem Tod eine bestimmte Person zu heiraten, abzulehnen, obwohl sie ihm sehr nahe ist und ihm gegenüber gütig sein muss, und andere Frauen umso mehr!
Und Allâh weiß es am besten!