Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer den Islâm annimmt, muss seinen Namen nicht ändern. Es sei denn, er trägt einen Namen, mit dem man sich nicht benennen darf, so wie Abd Al-Masîh (Anbeter des Messias) o. ä. Bei dem erwähnten Namen sehen wir doch nicht, dass dies verboten sein sollte, ihn weiterhin zu tragen, wenn man Muslim wird. Die genannte Person muss den Namen nicht ändern. Doch wenn sie das tut, ist das auch in Ordnung.
Ibn Bâz (Allâh erbarme sich seiner) wurde befragt, ob ein Nichtmuslim bei der Annahme des Islâms seinen Namen ändern und ob ein erwachsener Mann die Beschneidung nachholen müsse, wenn dies nicht im Kindesalter geschehen ist, weil er damals kein Muslim war. Was sollte so jemand tun?
Er antwortete folgendermaßen: „Wenn er keinen guten Namen trägt, so muss er den Namen mit der Annahme des Islâms ändern. Die Änderung zeigt nämlich deutlich, dass er den Islâm angenommen hat. So wird er über den Grund seines Namenswechsels befragt werden und die Menschen werden von seinem Bekenntnis zum Islâm mitbekommen. Bisweilen sind die Namen der Menschen im Zustand des Kufrs unpassend. Daher soll man sie durch islâmische ersetzen wie Sâlih, Ahmad, Abdullâh, Abdurrahmân, Muhammad o. ä.
Falls der Name die Anbetung von etwas anderem außer Allâh beinhaltet, wie Abd Al-Masîh (Diener des Messias), Abd Az-Zuhara (Diener der Venus), Abd Mûsâ (Diener des Moses), Abd Îsâ (Diener Jesu) so muss der Name geändert werden. Niemand ist anbetungswürdig außer Allâh dem Gepriesenen. Wenn sein Name auf die Verehrung von etwas außer Allâh hinweist, so soll er ihn ändern zu Abdullâh, Abdurrahmân o. ä. Wenn es sich aber um Namen handelt, die nicht die Anbetung von etwas außer Allâh beinhalten, es aber traditionelle Namen der Nichtmuslime sind, so ist es trotzdem besser, sie durch islâmische Namen auszutauschen.“
Und Allâh weiß es am besten!