Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Ein Gelübde besteht darin, dass sich ein im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindlicher Muslim zu einer frommen Tat verpflichtet, zu der er eigentlich nicht verpflichtet ist. Der Gelehrte Chalîl sagt: Das Gelübde ist eine Selbstverpflichtung eines im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindlichen Muslims, auch wenn er das Gelübde im Zorn ausspricht. Und nur zu Erwünschtem lässt es sich verpflichten.
Dem Sohn religiöses Wissen beizubringen und ihn dazu zu motivieren ist daher ein Gelübde, das erfüllt werden muss.
Was deine zweite Frage betrifft, so ist das Gelübde von der Absicht der Person selbst, die das Gelübde ablegt, abhängig, also wenn du beabsichtigt hast, ihn religiöses Wissen und andere Wissenschaften zu lehren, dann darfst du das; aber falls du beabsichtigt hast, ihm nur religiöses Wissen beizubringen, dann darfst du ihm keine anderen Wissenschaften beibringen, außer wenn diese zum Verständnis des religiösen Wissens nötig sind, wie Grammatik, Morphologie, Semantik, Rhetorik, Rechnen und Ähnliches.
Was deine dritte Frage betrifft: Wenn man sein Gelübde nicht erfüllen kann, dann ist eine Sühne wie für einen gebrochenen Eid zu leisten. Du musst jedoch gemäß deinem Gelübde ihn nur dazu auffordern, was dir kaum unmöglich werden könnte, außer wenn du den Sohn verlierst und ihn nicht mehr finden kannst, Allâh bewahre!