Der Lobpreis gebührt Allāh und möge Allāh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es gibt nichts dagegen einzuwenden, dass der Muhrim etwas zum Schutz vor der Hitze und dem Regen auf den Kopf setzt.
Im Sahīh-Werk von Muslim sagt Umm Husīn in einem Hadīth: Ich verrichtete mit dem Gesandten Allāhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) den Abschieds-Haddsch. Dabei sah ich Usāma und Bilāl oder einen von den beiden den Kamelhalfter [des Propheten] ergreifen und den anderen sein Gewand über den Kopf des Propheten zum Schutz vor der Hitze hochheben, bis er das Steinewerfen in Aqaba verrichtet hatte.
As-Schaukānī sagt in seinem Werk Nailu Al-Autār: Der Hadith weist darauf hin, dass es dem Muhrim erlaubt ist, den Kopf mit einem Kleidungsstück oder irgendetwas, was er trägt, zu beschatten. Die Mehrheit der Gelehrten ist dieser Meinung.