Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn der Kranke, der an einem Nierenversagen leidet, nicht fasten kann, darf er das Fasten brechen, um es nach seiner Genesung nachzuholen. Wenn er so krank ist, dass keine Genesung zu erwarten ist, speist er für jeden Tag einen Armen.
Mit der in der Frage erwähnten Nierenspülung scheint die Dialyse gemeint zu sein. Diese Art der Reinigung bricht an sich nicht das Fasten. Wenn allerdings vor, während oder nach der Behandlung Glucose verabreicht wird, wird dadurch das Fasten gebrochen, weil die Glucoselösung nährt. Und die Nährstoffe, die tagsüber im Ramadân in den Magen oder das Blut gelangen, brechen das Fasten. Wenn mit der Reinigung die Peritonealdialyse gemeint ist, also die Einleitung filternder Flüssigkeiten zwischen zwei Schichten des Bauchfells, so wirkt sich dies nicht aufs Fasten aus. Wenn allerdings begleitend Glucose in den Blutkreislauf etc. verabreicht wird, entspricht die Rechtsnorm der der vorherigen.
Und Allâh weiß es am besten!