Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Dein Fasten ist so Allâh der Hocherhabene will gültig, sofern das Schlucken des Erwähnten notgedrungen oder versehentlich erfolgte oder du es nicht ausspucken konntest. Dies belegt die Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): Falls jemand vergisst und isst oder trinkt, soll er weiterfasten! Allâh hat ihn nämlich gespeist und getränkt! (Al-Buchârî und Muslim.) Hierbei handelt es sich um den Wortlaut von Al-Buchârî.
Der Fastende muss sich von allen Dingen fernhalten, die zur Ungültigkeit seines Fastens führen!