Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Gelehrten sind sich uneinig darüber, ob die Fâtiha in Makka oder in Madîna offenbart wurde. Es existiert ebenfalls die Meinung, dass sie jeweils zur Hälfte in Makka und Madîna offenbart wurde. Allerdings ist es wahrscheinlicher, dass sie in Makka herabgesandt wurde, weil Allâh der Erhabene sagt: „Und Wir haben dir doch sieben von den sich wiederholenden Versen gegeben, und (auch) den großartigen Qurân.“ (Sűra 15:87).
Die Sűra Al-Hidschr (15) ist nach übereinstimmender Meinung makkanisch. Imâm Al-Qurtubî beschreibt dies mit folgenden Worten: „Alle stimmen darin überein, dass das rituelle Gebet in Makka Pflicht wurde. Es ist nicht überliefert, dass es jemals im Islâm ein Gebet ohne die Fâtiha gab. Der Beweis dafür ist die Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): »Kein Gebet ohne die Fâtiha des Buches.«
Dies ist eine Überlieferung über die Beurteilung (des Gebets ohne Fâtiha) und nicht über den Beginn des Gebets. Dadurch wird deutlich, dass es richtig ist, dass das Gebet erst nach der Offenbarung der Fâtiha zur Pflicht gemacht wurde.“