Das Lob ist Allâhs und möge Er den
Gesandten Allâhs in Ehren halten und bewahren, sowie seine Familie und seine
Gefährten.
Solche Dinge, die
dir mit deiner christlichen Ehefrau widerfahren, gilt es natürlich zu
vermeiden. Man sollte erst gar nicht in den Ländern der Nicht-Muslime wohnen,
außer aus einem triftigen islâmisch anerkannten Grund. Dies wäre beispielsweise
eine dringende ärztliche Behandlung oder die Einladung zum Islâm. Dabei muss
aber sichergestellt sein, dass man nicht von den schlechten Dingen, die dort
verbreitet sind, verführt wird. Deine Tochter darf nicht an christlichen Festen
teilnehmen, sie ist ja schließlich eine Muslimin. Allâh, der Erhabene, sagt: „…und,
wenn sie an nutzlosem Zeitvertrieb vorbeigehen, würdevoll weitergehen.“
(Sûra 25:72)
Mit dem
nutzlosen Zeitvertrieb (Laghw) sind hier unter anderem die Feste der
Götzendiener gemeint. Wenn sie an diesem Fest teilnimmt, wird ihre der
christliche Glauben nahe gebracht und es steht zu befürchten, dass sie Christin
wird. Bemühe dich darum, deine Tochter zu behüten.