Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Wenn sich die Wüste, in der ihr arbeitet, nicht in der Nähe eines Ortes befindet, in dem das Freitagsgebet verrichtet wird, und es keine Ansässigen gibt, die das Freitagsgebet verrichten müssen, dann müsst ihr das Freitagsgebet nicht verrichten. Ihr betet stattdessen das Mittagsgebet. Wenn sich indes die Wüste, in der ihr arbeitet, in der Nähe eines Ortes befindet, in dem das Freitagsgebet verrichtet wird, oder sich bei euch Ansässige befinden, die das Freitagsgebet verrichten müssen, dann müsst ihr euch den Ansässigen in dem Ort oder der Firma bei der Verrichtung des Freitagsgebets anschließen. Dieses Urteil hat der ständige Fatwa-Ausschuss gesprochen.
Und Allâh weiß es am besten!