Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Dieses Thema haben wir bereits in einigen Fatwâs behandelt, nämlich bei der Frage der Heirat eines Bedürftigen. Darin haben wir die Aussagen der Gelehrten erklärt. Kurz zusammengefasst: Wenn die Bedürftigkeit des Betreffenden nicht so stark ist, dass er unfähig zum Unterhalt (seiner Familie) ist, so soll er heiraten. Für ihn ist die Ehe mustahabb (erwünscht). Ist er jedoch nicht imstande, diese Versorgung zu gewährleisten, so gilt für ihn die Ehe nach manchen Gelehrten als verboten. Das ist die Auffassung der Mâlikiten. Befürchtet aber der Betreffende, in Zinâ (Unzucht) zu geraten, so soll er die Ehe eingehen, muss aber seine Ehefrau von seiner (finanziellen) Situation in Kenntnis setzen.
Einige Gelehrte meinen, dass man heiraten und auf die Versorgung Allâhs der Erhabenen vertrauen solle, wenn man sich in einer solchen (schwierigen) Situation befindet.
Die Tatsache, dass der Mensch zur Anbetung Allâhs des Allmächtigen erschaffen wurde, impliziert jedoch nicht, dass man sich der Ehe und der Bemühung um Lebensunterhalt enthalten solle. Ehe und Unterhalt für Ehefrau und Familie gehören selbst wieder zur Ibâda und sind ein Teil der (allgemeinen) Gottesverehrung, mit der Allâh zufrieden ist.
Die Ehe ist eine Sunna der Propheten und der Gesandten. Manche Fiqh-Gelehrte haben die Ehe vorzüglicher eingestuft, als wenn man sich nur der Ibâda (im Sinne ausschließlich ritueller Handlungen; AdÜ) widmet. Al-Ainî (Allâh erbarme sich seiner) sagte: „Dies liegt daran, weil (in der Ehe) etwas von der Bedeutung der Gottesverehrung enthalten ist. Die Ehe ist eine Sunna der Propheten und Gesandten, und mit ihr hat man die Hälfte der Religion erreicht. Es gibt Überlieferungen und Berichte in Tawâtur-Ausmaß (zahlreiche Überlieferungsketten), die vor den Folgen (bzw. der Strafe) warnen, wenn man sich von der Ehe abwendet, und andere Texte, die denjenigen ermuntern, der die Ehe eingehen will“ („Al-Binâya Scharh Al-Hidâya“). Ibn Qudâma (Allâh erbarme sich seiner) schreibt in „Al-Umda“: „Die Ehe ist eine Sunna der Gesandten und vorzüglicher, als sich ihr zu enthalten, um sich ausschließlich freiwilligen (rituellen Handlungen) der Ibâda zuzuwenden.“
In den „As-Sunan Al-Kubrâ“ von Al-Baihaqî wird von Anas ibn Mâlik (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass dieser sagte: „Wir befanden uns mit dem Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) auf dem Feldzug von Tabûk. Da begegnete uns ein junger starker Bursche, der Kleinvieh hütete. Wir sagten: ‚Wenn er doch seine Jugend und Kraft auf dem Wege Allâhs einsetzen würde, dann wäre es besser für ihn!‘ Als wir das gesprochen hatten, gelangte dies zum Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), woraufhin er fragte: ‚Was habt ihr gesagt?‘ Wir erzählten es ihm und er sprach: ‚Wenn er sich um seine beiden Eltern oder nur einen Elternteil bemüht, so ist er auf dem Wege Allâhs. Wenn er sich um seine Familie bemüht und sie unterstützt, so ist er auf dem Wege Allâhs. Und wenn er sich für sich selbst abmüht, so ist er auch auf dem Wege Allâhs, allmächtig und majestätisch ist Er!‘“
Und Allâh weiß es am besten!