Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Nach den Mâlikiten ist das Bittgebet eine der Säulen des Begräbnisgebets und es wird zwischen zwei Takbîrs gelesen. In „Manh Al-Dschalîl“ von Muhammad Ilîsch Al-Mâlikî heißt es: „Das Mindestmaß an Bittgebeten nach jedem Takbîr durch einen Imâm, einen Mitbetenden oder eine Einzelperson ist ‚Allâh, vergib ihm, erbarme Dich seiner u. a.‘“
Al-Adawî Al-Mâliki schreibt in seiner Erklärung zum Kommentar von Al-Charaschî: „Die Aussage ‚das Bittgebet nach jedem Takbîr‘ bedeutet: Dies gilt sogar für den Mitbetenden. Und es ist nicht so wie bei dem Fall eines Mitbetenden bei der Fâtiha, denn Ziel ist es (hier), möglichst viele Bittgebete zu sprechen.“
Auf der Grundlage der obigen Ausführungen ist es zulässig, dem mâlikitischen Madhhab zu folgen und nach dem Lesen der Fâtiha und nach jedem Takbîr für den Verstorbenen Bittgebete zu sprechen.
Einige Gelehrte, wie Schaich Al-Islâm Ibn Taimiyya, bevorzugen die Auffassung, dass die Rezitation der Fâtiha beim Totengebet nicht erforderlich ist und dass es ausreicht, sich auf das Bittgebet zu beschränken. In „Madschmû Al-Fatâwâ“ schreibt er: „Die Gelehrten haben über die Rezitation im Begräbnisgebet drei Auffassungen: Von einigen wird gesagt, dass es in jedem Fall nicht erwünscht ist − und das ist die Lehre von Abû Hanîfa und Mâlik. Auch wurde gesagt, dass die Rezitation der Fâtiha verpflichtend ist. So wurde es von den Gefährten von As-Schâfiî und Ahmad vertreten. Und andere sagten, dass das Rezitieren der Fâtiha Sunna ist. Wer sie nicht rezitiert, sondern nur Bittgebete ohne Qurân-Rezitation spricht, dem ist dies erlaubt. Und das ist die korrekte Ansicht.“
Auch sagte er: „Der Hauptzweck des Begräbnisgebets ist das Bittgebet für den Verstorbenen. Deshalb besteht der größte Teil des Gottgedenkens darin aus Bittgebeten.“
Und Allâh weiß es am besten!