Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die menstruierende Frau darf alle Handlungen des Haddsch ausführen, außer den Tawâf (Umschreiten der Ka'ba). Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass die Reinheit von der Periode und des Wochenbetts eine Bedingung für die Gültigkeit des Tawâf ist. Al-Buchârî und Muslim überlieferten vom Propheten , dass er zu Aischa sagte, als sie ihre Periode bekam: „Mache das, was der Pilger macht, aber verrichte nicht den Tawâf, bis du von der Periode gereinigt bist!“
Es besteht also kein Problem, wenn du einige Handlungen des Haddsch während deiner Periode vorgenommen hast, solange es kein Tawâf war. Wenn du den Tawâf verrichtet hast, während die Periode stoppte, und du bereits die rituelle Ganzwaschung nach der Periode verrichtet hattest und du ihn vollendet hast und rituell rein warst, dann macht ihn das Blut, das nach seiner Vollendung ausgeflossen ist, nicht ungültig. Der malikitische Rechtsgelehrte Chalîl sagte über die Frau, deren rituelle Reinheit unterbrochen wird: „Sie verrichtet die rituelle Ganzwaschung jedes Mal, wenn das Blut stoppt, sie kann fasten, beten und Geschlechtsverkehr haben.“
Der Tawâf ähnelt den genannten Dingen. Sie kann ihn verrichten, wenn sie rituell rein ist, selbst wenn das Blut danach wiederkehrt.