Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Zeit des Nachtgebets beginnt mit dem Vergehen der Abenddämmerung, und darin gibt es unter den Gelehrten keine Meinungsverschiedenheit. Abenddämmerung ist nach der vorzuziehenden Meinung unter den Gelehrten die Röte am Himmel. Auch wenn in einem Land das Vergehen der Abenddämmerung spät oder sogar erst nach Mitternacht eintritt, müssen die Muslime jedes Gebet in ihrer vorgesehenen Zeit verrichten, solange eines der von der Scharîa hierfür bestimmten Kennzeichen sichtbar ist.
Es ist für die Leute eines solchen Landes nicht erlaubt, das Abend- und Nachtgebet aus dem genannten Grund dauerhaft und allgemein zu verbinden. Denn das späte Eintreffen des Verschwindens der Abendröte oder die Kürze der Nacht gelten nicht als maßgeblich für ein Zusammenlegen der Gebete. Das Zusammenlegen ist aus anderen Gründen erlaubt, wie Krankheit o. ä. Falls der gesundheitliche Zustand ein solches Zusammenlegen erfordert, so ist das für dich kein Problem, so Allâh es will.
Und Allâh weiß es am besten!