Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn die Person die Umra verrichten kann, aber nicht in der Lage dazu ist, das Ober- und Unterteil des Ihrâm zu tragen, und dazu gezwungen ist, auf Grund von Krankheit oder anderem genähte Kleidung zu tragen, so hindert daran nichts und es ist auch keine Sünde, weil ein Entschuldigungsgrund besteht. Man ist dazu verpflichtet, die Ersatzleistung zu entrichten und kann dabei – wie derjenige, der ein Leiden hat – zwischen den im Qurân genannten Dingen wählen: „Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Ersatz leisten mit Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres.“ (Sűra 2:196).
Das im Vers erwähnte Fasten besteht aus drei Tagen, das Almosen aus der Speisung von sechs Bedürftigen und die Opferung aus dem Schlachten eines Schafes. Dies sagte der Gesandte in einem nach einer Aussage von Ka'b ibn Udschra überlieferten Hadîth.