Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die überwiegende Meinung der Gelehrten lautet, dass man im Namen des Verstorbenen von dessen Erbe den Haddsch verrichten muss, wenn der Haddsch für ihn verpflichtend war und er ihn nicht verrichtet hatte.
Somit ist es verpflichtend, im Namen deiner Schwiegermutter den Haddsch zu verrichten. Es ist aber nicht notwendig, den Betrag auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Es ist lediglich gefordert, dass jemand in ihrem Namen den Haddsch verrichtet, gleich auf welche Weise. Wenn jemand freiwillig den Haddsch in ihrem Namen verrichtet, ist dies ausreichend. Wenn sich niemand findet, der dies in ihrem Namen macht, muss man eine Person dafür bezahlen, dass sie es in ihrem Namen tut. Außerdem gibt es noch andere Dinge, die dem Verstorbenen zugutekommen, wenn man sie in seinem Namen durchführt.
Allerdings sind es Dinge, die lediglich erwünscht sind und nicht die Stufe eines verpflichtenden Haddsch erreichen können. Wenn ihr dazu in der Lage seid, den Haddsch in ihrem Namen zu verrichten und ihr gleichzeitig die Belohnung anderer Werke gleich der beschriebenen zukommen zu lassen, dann ist dies besser für sie. Wenn dies nicht gleichzeitig möglich ist, dann ist der Haddsch wichtiger für sie, weil die Verpflichtung nicht mit etwas Erwünschtem zu vergleichen ist.