Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer an einem Freitag fastet, woraufhin sich ihm ein Entschuldigungsgrund in den Weg stellt, der ihn daran hindert, am Samstag zu fasten, den trifft keinerlei Schuld. Dies verhindert auch nicht, dass sein Fasten von Allâh angenommen wird. Denn verboten ist, dass man absichtlich nur am Freitag fastet. So heißt es in einem von Muslim überlieferten Hadîth:
Fastet nicht speziell den Freitag; es sei denn, es wäre in dem Fasten, das jemand von euch [an mehreren Fastentagen] verrichtet, enthalten!
Zudem wird das im Hadîth erwähnte Verbot auf freiwilliges Fasten bezogen. Was nachträgliches oder durch ein Gelöbnis versprochenes Fasten betrifft, so ist es, wie der Autor von Tuhfat Al-Muhtâdsch und andere urteilen, nicht verboten, es an einem Freitag zu verrichten, ohne einen weiteren Tag folgen zu lassen.
Und Allâh weiß es am besten!