Ein Anzeichen für die Annahme reumütiger Umkehr ist die positive Veränderung danach

3-10-2017 | IslamWeb

Frage:

Wie soll ein anbetend dienender Mensch für seine Sünde Buße tun? Und was sind die Anzeichen dafür, dass die Buße von Allâh angenommen wurde? Ist es wirklich so, dass hundert Sünden gelöscht werden, wenn man Allâhs hundertmal gedenkt, indem man „Subhâna-llâhi wa bi-hamdih“ sagt? Welche Art von Fehltritt löschen diese Worte aus? Ist es der Allâh gegenüber oder der gegenüber Menschen begangene?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Es ist bekannt, dass Allâh der Majestätische und Erhabene Seinen Ihm anbetend Dienenden die reumütige Umkehr zu Ihm vorschreibt und dass Er sie dazu ermahnt. Ein Beispiel dafür sind Seine folgenden Worte:

 

„Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allâhs Gnade/Barmherzigkeit. Gewiss, Allâh vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Vielvergebende und Gnädige/Barmherzige. Und wendet euch eurem Herrn [reuig] zu und seid Ihm ergeben, bevor die Strafe über euch kommt, worauf euch keine Hilfe zuteilwerden wird. “ (Sûra 39:53-54).

 

Der Erhabene sagt ferner:

„Wahrlich, Allâh liebt diejenigen, die reumütig umkehren, und diejenigen, die sich reinigen.“

 

Die Belege im Qurân und in der Sunna ergänzen sich gegenseitig darin, dass es verpflichtend ist, Buße zu tun, und dass es nötig ist, es schleunig zu tun. Diesbezüglich sind sich alle führenden Großgelehrten des Islâm einig – möge Allâh der Erhabene Sich ihrer erbarmen!

 

Nachdem dies nun bekannt ist: Jemand, der reumütig Buße tut, verwirklicht eine wirkliche reumütige Umkehr nur dann, wenn seine Umkehr fünf Voraussetzungen erfüllt:

 

Erste Bedingung: Aufrichtige und reine Absicht. Damit ist gemeint, dass er mit seiner reumütigen Umkehr das Wohlgefallen Allâhs des Allmächtigen und Majestätischen anstrebt.

 

Zweite Bedingung: Das Ablassen von der Sünde.

 

Dritte Bedingung: Das Bereuen seiner vollzogenen Handlung.

 

Vierte Bedingung: Der feste Entschluss, sie nie wieder zu begehen.

 

Fünfte Bedingung: Die reumütige Umkehr muss erfolgt sein, bevor der anbetend Dienende kurz vor dem Tod bereits in den letzten Atemzügen liegt.

 

Diese Bedingungen gelten, wenn die Sünde etwas zwischen dem anbetend Dienenden und Seinem Herrn betrifft, wie zum Beispiel beim Alkoholkonsum.

 

Wenn die Sünde jedoch die Rechte anderer Menschen betrifft, dann ist es unbedingt notwendig, sich von dieser Schuld zu befreien. Handelt es sich um Unrecht, das man jemandem angetan hat, so bittet man darum, es ihm zu verzeihen. Handelt es sich um ein nicht gewährtes Recht, so muss man es gewähren. Dies kommt zu den soeben erwähnten fünf Bedingungen noch hinzu.

 

Wenn dies nun also feststeht, so sollte der anbetend Dienende zudem noch Folgendes wissen: Wenn er reumütig umkehrt, muss er sich in einem Zustand zwischen Hoffnung auf Akzeptanz der reumütigen Umkehr und Furcht vor der Strafe Allâhs des Erhabenen befinden.

 

Allâh der Erhabene sagt:

„Und die geben, was sie geben, während ihre Herzen furchtsam sind, weil/dass sie zu ihrem Herrn zurückkehren werden...“ (Sûra 23:60).

At-Tirmidhî überlieferte mit einer starken Überlieferungskette, dass die Mutter der Gläubigen Âischa, Tochter von [Abû Bakr] As-Siddîq  möge Allah mit ihnen zufrieden sein, Allâhs Gesandten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) über diesen Vers Folgendes fragte:

„»Sind es diejenigen, die Wein trinken und stehlen?« Da sagte er: »Nein, o Tochter des Siddîq! Es sind vielmehr diejenigen, die fasten, Almosen geben und befürchten, dass dies nicht angenommen werden könnte. Diese sind es, die sich mit guten Werken beeilen.‘“

 

Es spricht jedoch nichts dagegen, dass es Anzeichen für die Aufrichtigkeit der reumütigen Umkehr des anbetend Dienenden gibt, auf die er achten kann.

 

Dazu gehört, dass den reumütigen Menschen auf Grund seiner vergangenen Nachlässigkeiten gegenüber Allâh Qualen plagen und dass er sich der Vernachlässigung gegenüber Allâh bewusst ist. Er empfindet eine noch intensivere Abneigung gegen Sünden und dazu führenden Dingen, indem er sich selbst von schlechten Orten fernhält.

 

Dazu gehört ferner, dass er sich Seinem Herrn und Gebieter zuwendet und es als eine der grandiosesten Gnadengaben an ihn ansieht, dass Allâh ihm dazu verholfen hat, reuevoll umzukehren.

 

Es gibt zahlreiche Formulierungen für das Gedenken Allâhs, durch die Sünden gesühnt werden. So kannst du dich beispielsweise im Buch Al-Adhkâr von Abû Zakarîya An-Nawawî ( Allah   erbarme sich seiner ) darüber informieren. Zu den guten Büchern über dieses Thema gehört das Büchlein Hisn Al-Muslim. Es handelt sich dabei um ein gutes und nützliches Büchlein geringen Umfangs, aber immensen Nutzens in diesem Bereich.

 

Was die Fehltritte angeht, die ausgelöscht werden, so lautet die generelle Grundregel: Rechtschaffene Taten löschen  – so Allâh es erlaubt  – die schlechten Taten aus, wobei es um die sogenannten kleinen Sünden geht.

Allâh der Erhabene sagt:

„Und verrichte das Gebet an beiden Enden des Tages und in den [dem Tag] nahen Stunden der Nacht. Wahrlich, die guten Taten lassen die üblen Taten verschwinden. Das ist eine Erinnerung für diejenigen, die gedenken.“ (Sûra 11:114).

 

Wir haben oben bereits erwähnt, dass das, was davon mit den Rechten anderer Menschen zu tun hat, es unbedingt erfordert, dass man sich von der Schuld befreit.

 

Der Erfolg kommt von Allâh. Allâh weiß es am besten!

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