Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer für den Haushalt aufkommt, kann ein Opfertier für sich selbst und diejenigen Hausbewohner schlachten, die er versorgt. Somit gilt das Schlachtopfer deiner Mutter nicht für ihre genannten Kinder, weil sie sie nicht versorgt und sie nicht bei ihr wohnen. Allerdings ist es erlaubt, dass sie für sich selbst opfert, für ihren verstorbenen Mann ein eigenes Opfertier opfert oder ihn an der Belohnung ihres Opfertieres teilhaben lässt.
Und Allâh weiß es am besten!