Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Unter dem erwähnten Ausdruck „schönes Darlehen“ (Al-Qard Al-hasan) sind in Bezug auf Allâh den Erhabenen gute Taten zu verstehen, die der Mensch für sich selbst voranschickt in der Hoffnung auf Belohnung von Allâh, wie z. B. Spenden, finanzielle Unterstützung und andere. Al-Qurtubî sagt: „Der Ausdruck ‚Allâh ein schönes Darlehen geben‘ bedeutet Spenden (Sadaqa) und finanzielle Leistungen auf dem Wege Allâhs.“ Al-Hasan sagte: „Al-Qard Al-Hasan im Qurân bezieht sich auf freiwillige Taten.“ Auch wurde gesagt: „Jede gute Tat wie Spenden oder andere Taten, die aufrichtig und in Erwartung von Belohnung getätigt werden. As-Schaukânî sagte: „Al-Qard Al-Hasan ist ein Ausdruck für Spenden und andere Ausgaben auf dem Wege Allâhs, wenn dies mit reiner Absicht und dem Ziel geschieht, dafür von Allâh belohnt zu werden.“ Al-Baidâwî sagte in seinem Qurânkommentar: „‚Gebt Allâh ein gutes Darlehen‘: Dies ist eine Aufforderung zur Leistung verschiedener finanzieller Aufwendungen auf dem Wege des Guten oder es ist damit die Abgabe der Zakâ auf beste Weise gemeint. Diese Aufforderung enthält das Versprechen eines Ausgleichs, so wie Allâh es deutlich gesagt hat: ‚Und was ihr für euch selbst an Gutem vorausschickt, das werdet ihr noch besser und großartiger belohnt bei Allâh finden‘ (Sûra 73:20). Das bezieht sich auf das, was ihr per Testament vor dem Tod verfügt oder andere weltliche Güter.“
Ein gutes Darlehen an Menschen sind gute Taten, wofür man belohnt wird, solange man das Antlitz Allâhs anstrebt. Allâh empfiehlt uns gute Taten, indem Er sagt: „(…) und tut das Gute, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (Sûra 22:77). As-Sarachsî schreibt in seinem Werk „Al-Mabsût“: „Darlehen geben gilt in der Scharîa als empfohlene Handlung.“
Ibn Qudâmâ sagt in „Al-Mughnî“: „Kredite zu gewähren ist eine empfohlene Handlung (mandûb) auf der Seite des Gebenden und für den Empfänger ist die Annahme eines Darlehens erlaubt (mubâh). Ein Beleg findet sich in den von uns überlieferten Hadîthen. So hat Abû Huraira berichtet, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: ‚Wer einem Muslim eine Beschwernis von den Beschwernissen des Diesseits abnimmt, dem nimmt Allâh eine Beschwernis von den Beschwernissen am Tage der Auferstehung ab. Allâh hilft so lange einem Anbeter, solange dieser seinem Bruder hilft.‘ Abû Ad-Dardâ sagte: ‚Mir ist es lieber, zwei Dinare zu verleihen, und wenn ich sie dann zurückerhalte, sie ein weiteres Mal zu verleihen, als dass ich sie spende.‘ Darin liegt eine Erleichterung für den muslimischen Bruder und daher ist es eine empfohlene Handlung vergleichbar mit einer Spende.“
Wer einem Muslim etwas spendet oder ihm ein gutes Darlehen gewährt, und damit das Antlitz seines Herrn und seine Belohnung anstrebt, der hat eigentlich Allâh ein gutes Darlehen gewährt. Er wird ihm dies am Tage der Auferstehung reichlich ausgleichen. Ein Kredit mit Zinsen (Ribâ) jedoch gilt als verboten. Wer das tut, der hat Krieg geführt gegen Allâh, so wie der Erhabene sagt: „O die ihr glaubt, fürchtet Allâh und lasst das sein, was an Zins(geschäften) noch übrig ist, wenn ihr gläubig seid. Wenn ihr es aber nicht tut, dann lasst euch Krieg von Allâh und Seinem Gesandten ansagen! Doch wenn ihr bereut, dann steht euch euer (ausgeliehenes) Grundvermögen zu; (so) tut weder ihr Unrecht, noch wird euch Unrecht zugefügt” (Sûra 2:279).
Und Allâh weiß es am besten!