Als Lüge die Scheidung erwähnen gilt nicht als Scheidung

4-3-2019 | IslamWeb

Frage:

Ich habe eigentlich keinen Scheidungseid geleistet, aber als meine Mutter mich nach etwas fragte, sagte ich zu ihr, dass meine Frau so etwas nie wieder machen werde. Sie fragte dann: „Und was garantiert das?“ Da sagte ich zu ihr, dass ich einen Schwur geleistet habe, wenn sie das wieder tue, sei sie geschieden. Die Scheidung habe ich aber nicht ausgesprochen, ich wollte vielmehr die Lage nur etwas beruhigen.

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Was du gesagt hast, ist so, wie du es erzählt hast, eine Lüge, aber sie hat keinen Einfluss auf das Band der Ehe, denn es handelt sich dabei um eine Mitteilung, die, falls nicht anders gemeint, keine neuen Tatsachen schafft. Solange du also die Scheidung nicht von etwas abhängig gemacht hast, sondern nur deine Mutter zufrieden stellen wolltest, indem du ihr etwas Unwahres erzähltest, ist es keine richtige bedingte Scheidung. Es ist vielmehr eine Art Lüge, die man weder anwenden noch unterschätzen soll, solange es noch andere Mittel gibt. Die Mutter zufrieden zu stellen und die Probleme zu lösen, ohne zu lügen, ist bestimmt besser und umsichtiger.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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