Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wenn sie unmittelbar nach dem Tawâf Al-Wadâ Makka verlassen konnten, dennoch bewusst zum Ausruhen geschlafen haben, muss man den Tawâf nachholen, wenn man die Strecke noch nicht erreicht hat, ab der man das Gebet verkürzen darf, wie z. B. in Dschidda. Jedoch hat derjenige, der diese Entfernung überschritten hat, z.B. in Riad, ein Opfer zu entrichten. Aber wenn sie sich gedacht haben, dass sie nach dem Tawâf Al-Wadâ reisen würden, jedoch sich aus einem nicht beeinflussbaren Faktor verspätet haben, z. B. wegen der Reisevorbereitungen, Verspätung des Busses oder der Reise selbst oder eines ähnlichen Grundes, brauchen sie den Tawâf nicht zu wiederholen. Die Betroffenen wissen am besten, was tatsächlich geschah.
Imâm An-Nawawî () sagt in seinem Werk Al-Madschmû: „Wenn man Makka vor dem Tawâf Al-Wadâ verlässt, sagen wir: Der Tawâf Al-Wadâ ist eine Pflicht, man hat also in diesem Fall Ungehorsam geleistet und muss deshalb den Tawâf Al-Wadâ vornehmen, solange man die Strecke zur Gebetsverkürzung von Makka nicht überschreitet. Wenn man diese Entfernung erreicht, ist man nicht zur Rückkehr verpflichtet, sondern zum Opfer.“
Al-Chiraqî () sagt in seinem Werk Al-Muchtaṣar: „Wenn man vor dem Tawâf Al-Wadâ reist, soll man, wenn man sich in der Nähe befindet, zurückkehren. Wenn man aber weit entfernt davon ist, soll man ein Opfer veranlassen.“
Von daher ist der eine, der sich in Dschidda befindet, zur Rückkehr nach dem Tawâf Al-Wadâ und der andere, der nun in Riad ist, zum Entrichten eines Opfers verpflichtet.
Und Allâh weiß es am besten!