Der Lobpreis gebührt
Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in
Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Das Gelübde wird gemäß der Absicht
desjenigen verteilt, der das Gelübde abgelegt hat. Wenn du also nur die Armen
und Bedürftigen beabsichtigt hast, dann darf das Schaf nur auf die Armen und
Bedürftigen verteilt werden. Und wenn du deine Verwandten und deine Familie
beabsichtigt hast, dann darfst du davon wie die Anderen nehmen, außer wenn es
bei euch ein Brauch ist, dass man vom eigenen Gelübde nichts nimmt, oder falls
du schon beabsichtigt hast, nichts davon für dich zu nehmen.
Wenn
man hingegen keine bestimmte Empfangsperson bestimmt, dann wird das Gelübde auf
die Almosenempfänger verteilt, z. B. auf die Armen und Bedürftigen. In diesem
Fall darfst du nichts davon für dich nehmen, außer wenn der Brauch es bei euch
vorsieht, dass man vom eigenen Gelübde etwas nehmen bzw. essen darf; in diesem
Fall bestimmt der Brauch den Teil, den du für dich nehmen darfst.