Der Lobpreis gebührt Allāh und möge Allāh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Wer wissentlich betet, obwohl er dschunub (im Zustand der Ibāda-Untauglichkeit) ist, der hat eine schwerwiegende Tat begangen. Er muss Reue zeigen, sich um Vergebung bittend Allāh zuwenden und dieses Gebet im Tahāra-Zustand (Reinheit) nachholen. Die Tahāra von kleiner und großer Verunreinigung (Tahāra von den beiden Hadath) gehört zu den Bedingungen der Gültigkeit des Gebets. Allāh der Erhabene sagt: Und wenn ihr im Zustand der Unreinheit seid, dann reinigt euch (Sūra 5:6). Der Gesandte Allāhs (möge Allāh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: Allāh nimmt ein Gebet ohne Reinheit nicht an (Muslim).
Ein Muslim darf nicht auf Reinheit und Waschung vom Dschanāba-Zustand verzichten, weil es ihm vor anderen peinlich ist. Scham ist kein Entschuldigungsgrund dafür, das Gebet in Dschanāba zu verrichten. Manche Gelehrte haben sogar geäußert, dass jemand der bewusst ohne Wudū betet, Kāfir geworden ist. Auf jeden Fall darfst du so etwas nicht wiederholen. Schäme dich nicht dafür, im Dschanāba-Zustand zu sein, denn dafür kann der Mensch nichts.
Möge Allāh dir Erfolg geben in dem, was Er liebt und womit Er zufrieden ist.
Und Allāh weiß es am besten!