Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Ehefrau hat das Recht, dass ihr der Ehemann nicht länger als sechs Monate fernbleibt, weil Abdurrazzâq im Werk Al-Musannaf überlieferte, dass Umar seine Tochter Hafsa fragte: „Wie lange geduldet sich die Frau ohne ihren Mann?“ Sie entgegnete: „Sechs Monate.“
Daher darf der Ehemann seiner Ehefrau nicht länger als diese Zeit fernbleiben, es sei denn mit deren Erlaubnis. Dies gehört zur Vollkommenheit der Scharia und deren Bestreben, die Frau und den Mann zu beschützen und sie vor Entgleisung zu bewahren. Und da es dir, wie du beschrieben hast, finanziell sehr gut geht, sehen wir keinen Grund, dass du deiner Frau fernbleibst. Dies gilt vor allem für diese Zeit, in der viele in ihrer Religion versucht werden und die Wege zur Versuchung zahlreich sind.
Beeile dich also, zu deiner Frau zurückzukehren oder sie nachzuholen! Bemühe dich darum, deinen Vater davon zu überzeugen und ihm den islâmischen Gesichtspunkt zu verdeutlichen! Gib ihm zu verstehen, dass die Obhut deiner selbst, deiner Frau und deiner Kinder eine islâmische Verantwortung ist, die man nicht für die vergänglichen Güter dieser Welt vernachlässigen darf, egal was geschieht!
Wenn er auf seiner Position beharrt, so wisse, dass es keinen Ungehorsam ihm gegenüber ist, deine Frau zu holen, solange du ihr mehr als sechs Monate fernbleibst und befürchtest, etwas Verbotenes zu begehen! Dem Vater im Guten zu gehorchen ist eine Pflicht, solange es nicht dazu führt, dass man etwas Verbotenes begeht. Wenn es dazu führt, darf man keinem Geschöpf gehorchen, da man sich dabei gegen den Schöpfer auflehnt.
Und Allâh weiß es am besten!