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10 Punkte für Frauen im Ramadân - Teil 1

10 Punkte für Frauen im Ramadân - Teil 1
Der Lobpreis gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh den Geehrtesten aller Propheten und Gesandten, unseren Propheten Muhammad sowie dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken! Und nun zum Thema!



Dies sind kurze, wertvolle Worte, die wir der muslimischen Frau und dem gläubigen Mädchen zum Beginn des segensvollen Monats Ramadân widmen, und dabei bitten wir Allâh, sie all unseren Glaubensschwestern nützlich zu machen, die sie lesen, und dass ihnen dadurch geholfen wird, Allâh den Erhabenen anzubeten und Seine Gunst und Seine Vergebung in diesem großartigen Monat zu erlangen.



Der erste Punkt: Ramadan ist eine Gabe, für die zu danken ist.



O meine Schwester, Ramadân ist eine der größten Gaben, die Allâh Seinen gläubigen anbetend Dienenden gewährt hat! Er ist ein Monat, in dem die Gnaden Allâhs herabgesandt, die Sünden und Schlechtigkeiten vergeben und Belohnungen und Rangstufen vervielfacht werden und Allâh Seine anbetend Dienenden vor dem Höllenfeuer rettet. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wenn Ramadân beginnt, werden die Tore des Paradieses geöffnet, und die Tore der Hölle werden geschlossen und die Teufel werden angekettet.“ Von Al-Buchârî und Muslim überliefert.



Er  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer Ramadân – aus dem Glauben heraus und in der Hoffnung auf Allâhs Belohnung – fastet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben. Und wer Ramadân – aus dem Glauben heraus und in der Hoffnung auf Allâhs Belohnung – im rituellen Gebet verbringt, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.“ Von Al-Buchârî und Muslim überliefert.



Allâh der Erhabene sagte in einem an den Propheten unmittelbar gerichteten Hadîth: “Alle Taten der Kinder Adams gehören ihnen, außer dem Fasten, das Mir gehört, und Ich werde es belohnen!“



Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: “Wahrhaftig, Allâh hat im Ramadân, und zwar an jedem Tag und in jeder Nacht, seine Freigelassenen, die er vor der Hölle rettet! Und jedem Muslim ist ein Bittgebet gewährt, das ihm erhört wird.“ Von Ahmad mit authentischer Überliefererkette überliefert.



Im Ramadân befindet sich die Nacht der Bestimmung (Laila Al-Qadr); Allâh der Erhabene sagt: “Die Nacht der Bestimmung ist besser als tausend Monate“. (Sûra 97:3).



O meine muslimische Schwester! Dies sind einige vornehme Eigenschaften dieses edlen Monats, die klar machen, wie sehr du von Allâh dem Erhabenen bevorzugt bist, indem Er dich den Anderen vorzieht und dir zum Fasten und Nachtgebet in diesem Monat verhilft, während viele, die mit uns im letzten Ramadân gefastet haben, schon gestorben sind. Nun sind diese Leute unter der Erde begraben. So, meine muslimische Schwester, du sollst Allâh für diese Gabe danken und nicht mit Sünden und Schlechtigkeiten antworten, sodass du sie nicht verlierst.



Wie schön hat der Dichter gesagt:



Wenn du eine Gabe hast, dann sollst du sie behüten,


Denn Sünden vernichten die Gaben,


Und Allâh dem Herrn der anbetend Dienenden sollst du gehorchen,


Denn unser Herr kann schnell zornig werden!



Der zweite Punkt: Wie sollst du Ramadân empfangen?



1. Sich mit der wahren Reue beeilen, wie Allâh der Erhabene sagt: „... Und tut Buße vor Allâh, o all ihr den Glauben Verinnerlichenden! Vielleicht seid ihr ja erfolgreich!“ (Sûra 24:31).



2. Alles Verwerfliche unterlassen, wie etwa Lügen, üble Nachrede, Verleumdung, unzüchtige Rede, Gesang, das Zeigen weiblicher Reize, der gemischte Umgang zwischen Männern und Frauen usw.



3. Die aufrichtige Entschlossenheit und das hohe Bestreben haben, Ramadân mit guten Taten zu füllen und dessen ehrwürdige Zeiten nicht nutzlos vergeuden.



4. Allâhs viel gedenken und Bittgebete aussprechen und Ihn um Vergebung bitten sowie den Qurân viel rezitieren.



5. Die fünf Pflichtgebete rechtzeitig, ruhig und demütig verrichten.



6. Nach den Pflichtgebeten auch die Sunna-Gebete verrichten.



Der dritte Punkt: Lerne die Fastenvorschriften!



Die Muslimin soll die Fastenvorschriften lernen, also was vorgeschrieben und was erwünscht ist, sowie die Verhaltensregeln, damit ihr Fasten gültig und von Allâh dem Erhabenen angenommen wird. Nachstehend ist eine Zusammenfassung der Fastenvorschriften für die Frauen:



1. Zum Fasten ist jede Muslimin verpflichtet, die volljährig, in vollem Besitz ihrer Geisteskräfte, ansässig und körperlich dazu im Stande ist sowie keine Hindernisse wie Menstruation oder Nachgeburtsblutungen hat.



2. Wenn ein Mädchen während des Tages volljährig wird, muss es den Rest des Tages fasten, da es nun dazu verpflichtet ist; zum Nachholen der vergangenen Tage im Monat ist es aber nicht verpflichtet, da es zu jenem Zeitpunkt zum Einhalten der religiösen Vorschriften noch nicht verpflichtet war.



3. Für das Fasten im Ramadân sowie bei den anderen Arten des Pflichtfastens wie Nachholfasten und Sühnefasten ist die Absicht eine Bedingung (für die Rechtsgültigkeit), und zwar wegen des Hadîthes: Der hat nicht gefastet, der das Fasten nicht in der Nacht beabsichtigt hat. Von Abû Dawûd überliefert. Wenn du das Fasten in irgendeinem Teil der Nacht, auch wenn dies nur eine Sekunde vor der Morgendämmerung geschieht, beabsichtigt hast, dann ist das Fasten gültig.



4. Die Praktiken, die das Fasten ungültig machen:


- Geschlechtsverkehr


- Ejakulation, egal ob durch Geschlechtsverkehr, Umarmug oder Küssen verursacht.


- Essen und Trinken.


- Was als Essen und Trinken gilt, wie etwa Injektionen, die Nahrungsstoffe enthalten.


- Blutung durch Schröpfung oder Aderlass.


- Das absichtliche Erbrechen.


- Austreten von Blut während Menstruation oder Wochenbett.



5. Wenn die Schwangere den weißen Ausfluss sieht (eine weiße Flüssigkeit, die aus der Gebärmutter nach dem Ende der Menstruation kommt und durch die die Frauen für ihre Reinheit gekennzeichnet werden), dann soll sie in der Nacht das Fasten beabsichtigen und fasten. Wenn sie aber kein Reinheitsmerkmal hat, dann soll sie Watte oder Ähnliches benutzen; wenn die Watte sauber bleibt, dann soll sie fasten, und wenn Blut daran ist, soll sie nicht fasten.



6. Für die Menstruierende ist es besser, naturgemäß zu bleiben und Allâhs Bestimmung zu akzeptieren und nicht zu versuchen, die Menstruation durch irgendein Mittel zu verhindern, da die Menstruation allen Töchtern Adams vorgeschrieben ist.



7. Wenn die Wöchnerin vor 40 Tagen nach der Geburt rituell rein geworden ist, soll sie fasten und sich zum rituellen Gebet ganz waschen; wenn nicht, dann soll sie auch das Fasten beabsichtigen und sich waschen, da das Blut in diesem Fall kein Menstruationsblut ist, sondern Istihâda-Blut (azyklische Blutungen außerhalb der normalen Menstruationszeiten), es sei denn, es ist die Zeit der normalen Regel, dann ist es Menstruationsblut.



8. Das Istihâda-Blut hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Fastens.



9. Die Rechtsnorm für die Schwangeren und stillenden Frauen ist nach der ausschlaggebenden Meinung der der Kranken ähnlich, sie dürfen das Fasten unterlassen und brauchen nichts Anderes zu tun als die versäumten Tage nachzuholen, weil der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Allâh hat den Reisenden vom Fasten und von der Hälfte des rituellen Gebets befreit, und Schwangere und stillende Frauen (vom Fasten.“ Von At-Tirmidhî überliefert, und dabei sagte er, es sei ein akzeptabler Hadîth.



10. Wenn nötig, darf die Fastende das Essen abschmecken, aber nichts davon schlucken; sie muss es vielmehr danach ausspucken, und dadurch wird ihr Fasten nicht ungültig.



11. Es ist erwünscht, sich mit dem Fastenbrechen zu beeilen, und zwar vor dem Abendgebet, und den Sahûr (Mahlzeit, die im Ramadân vor der Morgendämmerung eingenommen wird) hinauszuzögern. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: Die Menschen bleiben noch in Güte, solange sie das Fastenbrechen beschleunigen. Von Al-Buchârî und Muslim überliefert.

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