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Zweifel an der Strafe und dem Wohlleben im Grab - Teil 2

Zweifel an der Strafe und dem Wohlleben im Grab - Teil 2

Von Abû Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) vor der Strafe des Grabes, der Strafe der Hölle und den Wirren des falschen Messias (Antichrist) Zuflucht zu pflegen suchte. Überliefert von Imâm Muslim.

Von Ibn Abbâs  möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass er sagte: "Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ging an zwei Gräbern vorbei und sagte: »Diese beiden werden wahrhaftig gepeinigt! Und dabei geht es nicht um Großes. Was den einen betrifft, so schützte er sich nicht vor seinem Urin. Und was den anderen betrifft, so verbreitete er üble Nachrede über die anderen.«" Überliefert von Al-Buchârî und Imâm Muslim.

In einem langen, von Al-Barâ ibn Âzib  möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferten Hadîth sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) über den gläubigen anbetend Dienenden: "Seine Seele kehrt in seinen Körper zurück. Die beiden Engel kommen und setzen sich zu ihm. Sie fragen ihn: »Wer ist dein Herr?« Er sagt: »Mein Herr ist Allâh.« Sie fragen ihn: »Was ist deine Religion?« Er sagt: »Meine Religion ist der Islâm.« Sie fragen: »Wer ist jener Mann, der unter euch entsandt wurde?« Er sagt: »Es ist der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken).« Sie fragen: »Was ist dein Wissen?« Er antwortet: »Ich habe das Offenbarungsbuch Allâhs gelesen und daran geglaubt und es für wahrhaftig erklärt.« Ein Rufer vom Himmel ruft: »Mein anbetend Dienender hat die Wahrheit gesprochen. So breitet ihm vom Paradiesgarten aus, kleidet ihn vom Paradiesgarten und öffnet ihm eine Tür in den Paradiesgarten!«" Er sagte: Dann kommt zu ihm etwas vom Duft des Paradieses und sein Grab wird ihm so weit gemacht, wie er sehen kann." Überliefert von Imâm Ahmad.

Der hanafitische Gelehrte Ibn Abû Al-Izz schrieb in seinem Kommentar zu Al-Aqîda At-Tahâwiyya: "Die Überlieferungen des Gesandten Allâhs über die Strafe und das Wohlleben im Grab und die Befragung durch die beiden Engel sind auf zahlreichen Wegen erfolgt. Man muss also diese Angelegenheit in seinem Herzen bestätigen und den Glauben daran verinnerlichen. Wir reden nicht über ihre Art und Weise, da die Logik diese Sache auf Grund fehlender Informationen nicht erfassen kann."

Abû Al-Hasan Al-Asch'arî schrieb in seinem Werk Al-Ibâna: "Die Prophetengefährten und deren Schüler  möge Allah mit ihnen zufrieden sein waren sich gemeinschaftlich über die Existenz der Strafe und des Wohllebens im Grab einig. Auch der Gelehrte Ibn Taimiya und andere haben den Konsens darüber überliefert."

Zweifel derer, die die Strafe im Grab leugnen und deren Widerlegung:

Diejenigen, die die Strafe und das Wohlleben im Grab leugnen, stützen sich auf folgenden Vers: „Sie kosten darin nicht den Tod, außer den ersten Tod...“ (Sûra 44:56).

Sie sagen: Wenn sie [die Gläubigen] in ihren Gräbern lebendig wären, würden sie den Tod zwei Mal kosten. Einmal im Diesseits und einmal im Grab.

Darauf antworten wir, dass der Glaube an das Leben der Verstorbenen nicht unbedingt bedeutet, dass das Leben der Verstorbenen in ihren Gräbern ihrem Leben im Diesseits gleicht. Es ist ein besonderes, von Allâh geschaffenes Leben. Daher ist es nicht unbedingt richtig, dass den Verstorbenen nach ihrer Zeit im Grab ein weiterer Tod widerfährt. Dies wäre es nur, wenn sich diese beiden Lebensformen gleichen würden.

Diese Gedanken haben sich entwickelt, weil die Leugner des Lebens im Grab denken, dass der Tod zu einem reinen Nichts führe und der Verstorbene somit gar nichts mehr spüre. Diese Meinung widerlegen aber die islâmischen Quellentexte aus Qurân und Sunna.

Der Vers spricht zudem von den Gnadenerweisen Allâhs gegenüber den Leuten des Paradieses und dass diese darin ewig bleiben und keinen Tod mehr kosten werden, nachdem sie den Tod im Diesseits bereits durchgestanden haben. Der Vers redet weder über die Gnade oder Strafe im Grab noch über das Leben im Grab an sich. Somit haben die Leugner diesen Vers aus dessen Zusammenhang gerissen.

Weiterhin führen die Leugner den folgenden Vers an: „Und du vermagst nicht, diejenigen hören zu lassen, die in den Gräbern sind.“ (Sûra 35:22).

Sie sagen: Dieser Vers soll die Glaubensverweigerer mit den Leuten der Gräber in ihrer Taubheit vergleichen. Wenn der Verstorbene aber in seinem Grab leben würde, wäre dieser Vergleich nicht korrekt.

Dies betrifft die islâmischen Quellentexte. Von der logischen Seite her behaupten sie: Wenn jemand gekreuzigt wird, bleibt sein Körper am Kreuz hängen, bis er zerfällt. Man sieht an ihm aber nichts Lebendes. Man sieht ihn weder gestraft noch in Gnaden.

Man sieht den Mann, wie er verbrennt und von Raubtieren gefressen wird. Wir sehen an ihm keine Anzeichen der Strafe oder des Wohllebens im Grab.

Darauf antworten wir: Dieser Vers wurde im Zusammenhang mit dem überliefert, dass die Situation der Glaubensverweigerer mit der der Grabbewohner verglichen wird. Beide Gruppen profitieren nicht von den Warnungen und Zeichen, die ihnen erteilt werden. Somit gleichen sie sich im unnützen Hören, nicht im Hören allgemein. Schließlich können die Glaubensverweigerer ja ohne Zweifel hören, jedoch ziehen sie keinen Nutzen daraus.

Dies betrifft die islâmischen Texte. Von der logischen Seite her antworten wir in mehreren Punkten:

1. Allâh hat uns aus Gnade vorbehalten, was mit dem Verstorbenen in dessen Grab geschieht, damit wir nicht aufhören, unsere Verstorbenen zu begraben. Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: "Diese Umma wird wahrhaftig in ihren Gräbern geprüft. Wenn ich nicht befürchten würde, dass ihr euch nicht begraben lasst, hätte ich Allâh darum gebeten, euch von der Strafe im Grab hören zu lassen." Überliefert von Imâm Muslim.

2. Dass wir die Gnadenerweise oder Strafen, die dem Verstorbenen widerfahren, nicht sehen können, bedeutet nicht, dass sie nicht existieren. Die Macht Allâhs ist unbegrenzt. Der Erhabene ist dazu in der Lage, auch einen verbrannten oder gefressenen Verstorbenen zu bestrafen oder ihm gnädig zu sein. Allâh kennt kein Hindernis und ist zu allem in der Lage.

3. Wir sehen heutzutage viele Arten der Peinigung, die keine offensichtlichen physischen Spuren hinterlassen, wie durch Strom oder psychische Beeinflussung. Diese sind möglicherweise stärker als die, die am Körper Spuren hinterlassen.

4. Zu unseren Glaubensgrundlagen gehört der Glaube an das Übersinnliche. Dazu gehört auch die Strafe im Grab. Dies mit der Behauptung abzulehnen, man könne es nicht sehen oder spüren, öffnet die Tür dazu, alle übersinnlichen Dinge abzustreiten. Die Engel beispielsweise umkreisen uns und schreiben unsere guten und schlechten Taten auf, wobei wir sie nicht sehen. Trotzdem glauben wir an sie. Genauso die Dschinn. Dürfen wir dies ablehnen, nur weil wir sie nicht sehen?

Dies zeigt, dass derjenige, der die Strafe und das Wohlleben im Grab leugnet, sein Wissen nur auf Vermutungen aufgebaut hat. Im Gegensatz dazu sind die Beweise aus dem Quran und der Sunna wissenschaftlich auf ihre Korrektheit geprüft.

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