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Hilfe für Unterdrückte im Leben des Gesandten Allâhs - Teil 3

Hilfe für Unterdrückte im Leben des Gesandten Allâhs - Teil 3

4. Abû Mas‘ûd Al-Badrî:

Von Abû Mas‘ûd Al-Badrî (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: „Ich schlug einen meiner Diener. Da hörte ich hinter mir eine Stimme: ‚Wisse, Abû Mas‘ûd, Allâh hat mehr Macht über dich als du über ihn (den Diener).‘ Ich drehte mich um, es war der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Ich sagte: ‚O Gesandter Allâhs, er ist frei für Allâhs Wohlgefallen.‘ Der Gesandte Allâhs sagte: ‚Hättest du es nicht getan, so hätte dich das Feuer verbrannt – oder das Feuer hätte dich berührt‘“ (Muslim).

Al-Harawî sagte: ‚Das Wort ‚Amâ – Hättest‘ mit sanfter Aussprache, dient der Aufmerksamkeit. ‚Hättest du es nicht getan‘ bedeutet: ‚Hättest du nicht getan, was du getan hast, nämlich die Freilassung.‘ ‚So hätte dich das Feuer verbrannt‘ bedeutet: ‚Es hätte dich verbrannt.‘ ‚Das Feuer hätte dich berührt‘ bedeutet: ‚Es hätte dich getroffen, wenn du ihn ungerechterweise geschlagen hättest und er dir nicht vergeben hätte.‘“ An-Nawawî sagte: „Dies ermutigt dazu, mit Sklaven sanftmütig umzugehen und sie gut zu behandeln. Die Muslime sind sich einig, dass seine Freilassung in diesem Fall nicht Pflicht war, sondern nur empfohlen und als Sühne für seine Sünde und zur Beseitigung der Sünde seines Unrechts diente.‘“

Schaich Ibn Uthaimîn sagte: „Im Hadîth von Abû Mas‘ûd Al-Badrî (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) heißt es, dass er hinter sich eine Stimme hörte, während er einen seiner Diener schlug: ‚Wisse, Abû Mas’ûd‘ – Abû Mas‘ûd verstand aufgrund seines starken Zorns nicht, was die Stimme sagte. Es war der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), der sprach. Er sagte: ‚O Abû Mas‘ûd, weißt du denn nicht, dass Allâh mehr Macht über dich hat als du über diesen Diener?‘ Gemeint ist: Erinnere dich an die Macht Allâhs des Erhabenen, denn Er hat mehr Macht über dich als du über diesen Diener. Als er sah, dass es der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) war, und er ihn an diese wichtige Lektion erinnerte, dass Allâh mehr Macht über ihn hat als er über diesen Diener, fiel der Stock aus Ehrfurcht vor dem Gesandten Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) aus seiner Hand. Er ließ den Diener frei. Dies zeigt sein gutes Verständnis, möge Allâh mit ihm zufrieden sein.“

Überlieferungen über die Hilfe für Unterdrückte:

1. Von Anas (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Hilf deinem Bruder, gleich ob er ein Unterdrücker ist oder unterdrückt wird.” Darauf fragte ein Mann: „Gesandter Allâhs! Ich sehe ein, ihm zu helfen, wenn er unterdrückt wird; doch bitte sag mir, wie kann ich ihm denn helfen, wenn er ein Unterdrücker ist?” Er antwortete: „Hindere ihn, Unrecht zu tun. Denn ihn daran zu hindern, ist eine Hilfe (Nasr) für ihn” (Al-Buchârî)

Ibn Battâl sagte: „‚Nasr‘ bedeutet im Arabischen ‚Hilfe‘. Die Erklärung – dem Unterdrücker zu helfen, indem man ihn vom Unrecht abhält – bezeichnet eine Sache gemäß ihrer Wirkung. Dies ist eine prägnante Form der Beredsamkeit.

2. Abdullâh ibn Umar (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) überlieferte, dass der Prophet sagte: „Der Muslim ist des Muslims Bruder. Er darf ihm kein Unrecht zufügen und ihn keinem ausliefern, der ihm Unrecht zufügt. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem hilft Allah in seiner eigenen Not. Und wer einem Muslim eine Sorge abnimmt, dem nimmt Allâh eine seiner Sorgen am Tag der Auferstehung ab. Und wer einen Muslim nicht bloßstellt, den stellt Allâh am Tag der Auferstehung nicht bloß“ (Al-Buchârî).

Ibn Hadschar sagte in „Fath Al-Bârî“: „Sein Wort: ‚Er darf ihm kein Unrecht zufügen‘ ist eine Aussage, die einen Befehl impliziert, denn es ist verboten, dass ein Muslim einen anderen Muslim unterdrückt. Sein Wort: ‚Er darf ihn keinem ausliefern, der ihm Unrecht tut‘ bedeutet, dass er ihn nicht mit jemandem oder in einer Situation allein lässt, in der er Schaden erleiden könnte. Er unterstützt und schützt ihn. Das ist spezifischer als das Unterlassen von Unterdrückung.“

3. Von Al-Barâ ibn Âzib (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass er sagte: „Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) befahl uns sieben Dinge und verbot uns sieben: Er befahl uns, dem Leichenzug zu folgen, Kranke zu besuchen, Einladungen anzunehmen, dem Unterdrückten zu helfen, den Schwur zu halten, den Friedensgruß zu erwidern und dem Niesenden Barmherzigkeit zu wünschen. Und er verbot uns Silbergeschirr, Goldringe, Seide, Dîbâdsch (reines Seidengewand), Qissî und Istabraq (mit Seide gemischte Gewänder)“ (Al-Buchârî).

4. Von Anas ibn Mâlik (möge Allâh mit ihm zufrieden sein) wird überliefert, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer seinem Bruder im Verborgenen hilft, dem wird Allâh in dieser Welt und im Jenseits helfen“ (At-Tabarânî). Die Bedeutung von „ihm im Verborgenen helfen“ ist, dass er ihn vor übler Nachrede schützt. Er macht die üble Nachrede nicht zum Gesprächsthema mit denen, die schlecht über seinen muslimischen Bruder reden, sondern er verteidigt ihn in seiner Abwesenheit. Wer dies tut, dessen Lohn ist, dass Allâh ihm in dieser Welt beisteht, indem Er ihm jemanden schickt, der ihn verteidigt und ihm hilft, so wie er seinem muslimischen Bruder in dessen Abwesenheit geholfen hat. Im Jenseits wird er dafür belohnt werden.

5. Von Dschâbir ibn Abdullâh und Abû Talha ibn Sahl Al-Ansârî wird überliefert, dass sie sagten: „Der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: ‚Es gibt keinen Menschen, der einen Muslim im Stich lässt, wenn seine Ehre verletzt und sein Ruf geschmälert wird, ohne dass Allâh ihn im Stich lässt, wenn er Seine Hilfe benötigt. Und es gibt keinen Menschen, der einen Muslim unterstützt, wenn sein Ruf geschmälert und seine Ehre verletzt wird, ohne dass Allâh ihm hilft, wenn er Seine Hilfe benötigt‘“ (Ahmad und Abû Dâwûd).

Der Autor von „Aun Al-Ma’bûd“ schreibt: „Gemeint ist: Wer es unterlässt, einem Muslim zu helfen, obwohl er dazu in der Lage wäre – sei es durch Worte oder durch Taten –, während man ihn mit übler Nachrede überzieht, ihn beleidigt, schlägt oder tötet, den lässt Allâh auch im Stich.“

Fazit:

Die Hilfe eines Muslims für seinen muslimischen Bruder, wenn dieser unterdrückt wird, ist eine Pflicht und keine freiwillige Handlung. Ibn Taimiyya sagte: „Die Unterstützung eines Muslims ist Pflicht aufgrund der Worte des Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): ‚Hilf deinem Bruder, gleich ob er ein Unterdrücker ist oder unterdrückt wird‘ und aufgrund der Worte: ‚Der Muslim ist des Muslims Bruder. Er darf ihm kein Unrecht zufügen und ihn keinem ausliefern, der ihm Unrecht zufügt.‘“ As-Schaukânî sagte: „Es ist Pflicht, dem Unterdrückten Hilfe zu gewähren und ihn vor dem zu verteidigen, der ihn auf irgendeine Weise demütigen will. Mir ist hierzu keine Meinungsverschiedenheit bekannt. Hierbei handelt es sich auch um Belege zum Verbot des Verwerflichen.“

Für die Pflicht, einem Bedrängten zu helfen, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Pflicht, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten: Macht, Eignung und Sicherheit vor Schaden. An-Nawawî sagte: „Was die Hilfe für den Unterdrückten betrifft, so ist sie eine kollektive Pflicht (Fard Kifâya) und gehört zum Gebieten des Guten und Verbieten des Schlechten. Das entsprechende Gebot richtet sich nur an denjenigen, der dazu in der Lage ist und keinen Schaden zu befürchten hat.“ Ibn Hadschar sagte: „Es handelt sich um eine kollektive Pflicht. Diese Pflicht gilt im Allgemeinen für die Unterdrückten und auch für die Helfer, ausgehend von der Annahme, dass die Kollektivpflicht sich an alle richtet, was die vorherrschende Meinung ist. Manchmal wird sie für jemanden zur individuellen Pflicht (Fard Ain), der allein dazu in der Lage ist, wenn durch das Anprangern des Verwerflichen kein größeres Übel entsteht als das bereits bestehende Übel des Verwerflichen. Falls er weiß oder davon überzeugt ist, dass es nichts nützt, so entfällt die Pflicht.“ Ibn Battâl sagte: „Was die Hilfe für den Unterdrückten betrifft, so ist es die Pflicht desjenigen, der dazu in der Lage ist und dessen Befehl befolgt wird.“ Er sagte auch: „Die Hilfe für den Unterdrückten ist eine kollektive Pflicht der Gläubigen. Wenn einer sie erfüllt, wird diese Pflicht für die anderen aufgehoben.“

Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) war vor und nach seiner Berufung für seine Werte und Charaktereigenschaften bekannt. Es gehörte zu seinem Wesen und Verhalten, sich für die Unterdrückten und Schwachen einzusetzen und den vom Unglück Betroffenen zu helfen. Die Sîra des Propheten ist reich an Überlieferungen und Ereignissen, die dazu anregen, den Schwachen zu helfen, den Bedürftigen beizustehen und die Unterdrückten zu unterstützen.

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