Darf man in der Nacht zum Jahresbeginn spezielle Anbetungshandlungen verrichten? Darf man an diesem Tag zum freiwilligen Gebet in der Nacht einladen und gemeinsam Anbetungshandlungen verrichten?
Das Lob ist Allâhs, des Herrn der Geschöpfe, und möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und wahren, sowie seine Familie und seine Gefährten!
Und nun zur Frage:
In der Sunna gibt es gar keine Hinweise darauf, dass der Prophet den Jahresbeginn mit bestimmten Anbetungshandlungen verband. Der Muslim muss Neuerungen in der Religion vermeiden, zumal der Prophet mit folgenden Worten davor warnte: „Wer dieser unserer (religiösen) Angelegenheit etwas hinzufügt, was nicht dazu gehört, so ist es abzulehnen.“ (übereinstimmend von Al-Buchârî und Muslim überliefert)
Die Gelehrten definierten den Begriff Bid’a (Neuerung) so: Jede Anbetungshandlung, die der Prophet nie verrichtete, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre. Es ist beispielsweise überliefert, dass es verboten ist, in der Nacht zum Freitag spezifische Anbetungshandlungen zu verrichten: Der Imâm Muslim überlieferte von Abû Huraira, dass der Gesandte Allâhs sagte: „Widmet der Nacht auf den Freitag nicht Gebete, die ihr an anderen Nächten nicht verrichtet!“
Wenn es verboten ist, der Nacht auf den Freitag derlei zu widmen, obwohl sie gegenüber den anderen Nächten einen gewissen Vorzug hat, so sollte in einer Nacht, die gar keinen Vorrang hat erst recht derartiges verboten werden!
Hinzu kommt, dass die Wertschätzung dieser Nacht zu den spezifischen Verhaltensweisen der Nicht-Muslime gehört, deren Nachahmung uns verboten ist, was ein weiterer Grund für dieses Verbot ist.
Das Zusammenkommen zu dem Zweck, den Teilnehmern die Liebe zur Verehrung Allâhs nahezubringen, ist – so Allâh will – unbedenklich. Beabsichtigt man jedoch sich zu versammeln, weil jener Nacht ein besonderer Vorzug zugeschrieben wird, ist das, wie bereits erwähnt, nicht erlaubt.
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