Ich habe auf der Parzelle einer fremden Person Gold wahrgenommen, Seine Erde beinhaltet einen Anteil von Gold, dies weiß ich, weil ich Wissen in diesem Bereich habe. Die Analyse der Erde hat dies auch bestätigt.
So habe ich also der Parzelle 50 Gramm Erde entnommen, um daraus Gold zu gewinnen. Der Besitzer der Erde weiß aber nichts davon. Wie hoch ist nun der Anteil des Besitzers, nachdem ich die Kosten für die Gewinnung des Goldes getragen habe?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Es gibt Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten hinsichtlich der Mineralien, die sich in einer Parzelle befinden, die einer Person gehört. Sind nun diese Mineralien Eigentum des Besitzers oder gehört es allen Muslimen, so dass der Führer der Muslime die Mineralien verteilen darf? Im Buch „Al-Mausû´a Al-Fiqhiyya“ steht:
„Die mâlikitische Rechtsschule ist der Meinung, dass die Mineralien aus der Erde dem Führer der Muslime zur Verfügung stehen und er sie zum Wohl und Vorteil der Muslime einzusetzen hat. Die Mineralien gehören nicht dem Eigentümer der Erde, egal ob die Erde nun im Besitz einer Person ist oder auch nicht… An anderer Stelle bei der mâlikitschen Rechtsschule heißt es: Die Mineralien folgen dem Eigentümer der Erde. So ist dieser Eigentümer dieser Mineralien und kann sie benutzen, wie er möchte.“
Die schâfi´itische Rechtsschule sagt hinsichtlich der Mineralien unter der Erde: „Wenn die tote Erde wieder neu bepflanzt wird und man dabei auf Gold stößt, so gehört dieses Gold ihm (also dem, der die Erde neu zum Leben gebracht hat), da durch die Belebung der Erde (in Form von Pflege und Bepflanzung) die Erde somit dem "Belebenden" sowie alle Bestandteile der Erde gehören.“
Die hanbalitische Rechtsschule sagt: „Die Mineralien der Erde gehören dem Eigentümer des Bodens, da sie einen festen Bestandteil der Erde darstellen, genau wie Steine und Erde unter dem Boden.“
So können wir diesen Aussagen entnehmen, dass die Mehrheit der Gelehrten der Meinung ist, dass die Mineralien dem Eigentümer der Erde gehören.
So unterscheiden sich die Gelehrten darin, wenn die Mineralien von einem Anderen gefunden werden, also nicht vom eigentlichen Eigentümer, wer dann der Eigentümer der Mineralien ist. So sagt die Mehrheit der Gelehrten möge Allah sich ihrer erbarmen, dass die Mineralien dem Eigentümer gehören, und nicht dem Finder der Mineralien. Dazu sagte der Schâfi´it As-Schirâzî: „Wenn nun der Finder auf einem fremden Boden diese Mineralien findet, so gehören sie dem Eigentümer der Parzelle und sie (die Mineralien) müssen ihm überreicht werden…“
In „Al-Mausû´a Al-Fiqhiyya“ steht: „Die vier Rechtschulen sind der Meinung, dass die gefundenen Erze und Mineralien im Haus oder in der Parzelle des Eigentümers diesem gehören…“
Deshalb gilt das gefundene Gold, das du auf einer fremden Parzelle gefunden hast, als Eigentum des Besitzers. Man darf nicht mit dem Eigentum eines Anderen handeln (sprich davon nehmen), außer mit dessen Erlaubnis. Du musst also das Gold dem Eigentümer zurückgeben und ihm erzählen, was wirklich passiert ist.
Wir sind der Meinung, dass du ein Anrecht auf einen Lohn für deine Arbeit hast (für das Filtern der Erde und für die Kosten für die Gewinnung). Wir raten dir, dass du dem Eigentümer die Wahrheit sagst, dass sich also in dessen Parzelle Gold befindet, und danach mit ihm zusammen für die Gewinnung des Goldes arbeitest.
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