Wie
lautet der Beweis aus dem Qurân und der Sunna für die Bedingung, dass ein Jahr
für die Zakâ vergehen muss?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen
Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen
Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Bedingung eines Jahres für
die Zakâ-Gelder ist in der Sunna und den Überlieferungen der Kalifen und
Prophetengefährten überliefert. Im Qurân wird nichts darüber berichtet. In der
Sunna überlieferten Abû Dâwûd, Ahmad und Ibn Mâdscha von Alî (möge Allah mit
ihm zufrieden sein), dass er sagte: „Der Gesandte Allahs (möge Allah ihn in
Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: »Wenn du 200 Dirham hast und
ein Jahr darüber vergeht, fallen dafür fünf Dirham an. Und du musst nichts
entrichten, bis du 20 Dinar hast und ein Jahr darüber vergeht. Dann fällt dafür
ein halber Dinar an. Was darüber hinausgeht, wird so berechnet. Und für ein
Vermögen fällt keine Zakâ an, bis ein Jahr darüber vergeht.«“ Dieser Hadîth
wurde von Ad-Dâraqutnî als authentisch eingestuft und Alî wurde als letzter
Überlieferer angegeben. Der Hadîth-Gelehrte Ibn Hadschar ()
sagte: „Der Hadîth von Alî hat keine Fehler in der Überlieferungskette. Die
Überlieferungen stützen ihn, daher ist er als Beweis geeignet.“
At-Tirmidhî überlieferte von
Ibn Umar , dass dieser sagte: „Wer Vermögen
erzielt, muss dafür keine Zakâ entrichten, bis ein Jahr vorübergeht.“ Ibn
Hadschar sieht Ibn Umar als letztes Glied der Überlieferungskette an.
Al-Baihaqî sagte: „Die
Bedingung des Ablaufs eines Jahres ist durch die Überlieferungen von Abû Bakr,
Umar, Uthmân, Ibn Umar und Anderen gesichert.“ Der Gelehrte Ibn Taimiya sagte:
„Das (Vergehen eines) Jahr(es) ist eine Bedingung für die Verpflichtung der Zakâ
des direkten Vermögens und der Weidetiere. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren
halten und ihm Wohlergehen schenken) entsandte seine Leute jährlich für die (Sammlung
der) Zakâ und so taten es auch seine rechtschaffenen Kalifen, weil sie es von
seiner Sunna gelernt hatten.“
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