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Quintessenz der Meinung sunnitischer Gelehrter über Menschen mit schweren Sünden

Frage

Ich habe gehört, dass Sünder, die auf schweren Sünden beharren, am Tag der Auferstehung dreierlei Art sein werden. Manche werden auf Grund ihrer vielen Wohltaten nicht das Höllenfeuer betreten. Ein anderer Teil sind die Leute von Al-A'râf. Und ein weiterer Teil wird auf Grund seiner vielen Sünden das Höllenfeuer betreten. Ist das korrekt? Wird eine Person mit vielen Wohltaten, die auf gewissen Sünden beharrte, im Grab bestraft werden? Und wird jemand, der sich von schweren Sünden reumütig abwandte – selbst wenn sie zahlreich und äußerst schwerwiegend waren – und im Diesseits keine von Allâh festgelegte Strafe bekam, sich jedoch Allâh zuwandte und viele Wohltaten verrichtete, im Grab bestraft werden bzw. am Tag der Auferstehung das Höllenfeuer betreten?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Zusammengefasst lautet die Meinung der sunnitischen Gelehrten zu Personen, die schwere Sünden begehen Folgendes: Wenn jemand sich reuevoll von ihnen abwendet, wendet Allâh sich ihm mit Vergebung zu und er wird nicht dafür zur Verantwortung gezogen. Denn die reumütige Umkehr löscht das aus, was zuvor geschehen ist. Jemand, der sich reuevoll von Sünden abwendet, ist so, als habe er keine Sünde begangen. Darüber kannst du in Ibn Kathîrs Qurân-Exegese in dessen Ausführungen zum folgenden Qurân-Vers und den darauf folgenden Qurân-Versen nachlesen:

„Außer demjenigen, der bereut und glaubt und rechtschaffen handelt. Jene werden in den (Paradies)garten eingehen und ihnen wird in nichts Unrecht zugefügt.“ (Sûra 19:60).

Nach dem Erwähnen der schweren Sünden wie Schirk [Verehrung anderer neben Allâh], unrechtmäßiges Töten von Menschen, außerehelichen Geschlechtsverkehr und die dafür anstehenden Strafen – falls man keine Reue zeigt – sagt Allâh der Erhabene:

„Und wer bereut und rechtschaffen handelt, der wendet sich in wahrhaftiger reumütiger Umkehr Allâh zu.“ (Sûra 25:71).

Die Belege dafür im Qurân und in der Sunna sind unzählig viele.

Dies gilt für denjenigen, der sich reuevoll von der Sünde abgewandt hat. Er wird also nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden. Das Gleiche gilt für denjenigen, auf den dafür eine von Allâh festgelegte Strafe angewandt wurde. Wenn er sich aber nicht reumütig abgewandt hat und keine von Allâh festgelegte Strafe auf ihn angewandt wurde – falls es sich um eine Sünde mit einer von Allâh festgelegten Strafe als Folge gehandelt hat – und wenn er stirbt, während er [auf der Sünde] beharrt, verfährt Allâh mit ihm, wie Er es will. Wenn Allâh will, bestraft Er ihn, und wenn Er will, vergibt Er ihm. Dies gilt, wenn seine Wohltaten seine Sünden nicht überwiegen. Sollten seine Wohltaten jedoch überwiegen, so wird er grundsätzlich nicht das Höllenfeuer betreten.

Die Großgelehrten Mâlik, Ahmad, Al-Buchârî, Muslim, At-Tirmidhî und An-Nasâî überlieferten, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) im Hadîth über den Treueid der Männer sagte:

„...Wer von euch dies sodann einhält, dessen Belohnung obliegt Allâh. Und wer mit etwas davon in Berührung kommt und dafür im Diesseits bestraft wird, so ist es eine Sühne für ihn. Und wer mit etwas davon in Berührung kommt und Allâh über ihn den Deckmantel hält, so bleibt es bei Allâh. Wenn Er will, bestraft Er ihn, und wenn Er will, vergibt Er ihm.“

Was jedoch jemanden betrifft, der nicht reumütig umkehrt und dessen Missetaten seine Wohltaten überwiegen, so haben wir zuvor bereits erwähnt, dass er dem göttlichen Willen unterliegt. Sollte er das Höllenfeuer betreten, wird er nicht ewig darin bleiben. Denn seine alleinige Verehrung Allâhs wird dazu führen, dass er aus dem Höllenfeuer wieder herauskommt, entweder durch Fürbitte oder durch etwas anderes als Fürbitte. Derjenige, dessen Wohltaten und Missetaten sich die Waage halten, wird zu den Leuten von Al-A'râf gehören und später das Paradies betreten.

Und Allâh weiß es am besten!

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