Islam Web

  1. Fatwa
  2. Frau und Familie
  3. Erste Schritte zur Ehe
  4. Chitba (Um die Hand einer Frau anhalten) u.ä.
Fatwâ-Suche

Heuchlerische Frömmelei ist schwer zu erkennen

Frage

Ich bin eine junge Frau und praktiziere den Islâm. Der Lobpreis gebührt Allâh! Vor kurzer Zeit hielt ein Verwandter um meine Hand an. Der Lobpreis gebührt Allâh! Auch er praktiziert den Islâm weitestgehend. Zwischen uns entflammte – ohne dass ich es merkte – eine ungewöhnlich starke Liebe, die so stark ist, dass wir es nicht aushalten, voneinander getrennt zu sein. Allerdings tun wir nichts, was Allâh erzürnt. Der Lobpreis gebührt Allâh! Wir vereinbarten von Beginn an, uns gegenseitig im Gehorsam gegenüber Allâh zu unterstützen. Daher vereinbarten wir, uns beim Auswendiglernen des Qurân, bei den freiwilligen zusätzlichen Gebeten in der Nacht, beim Fasten und bei der Aneignung von islâmischem Wissen anzustrengen. Durch Allâhs Gunstbezeigung begannen wir tatsächlich damit. Allerdings hatte ich dies alles bereits getan, bevor ich mich mit ihm verlobte, da ich Allâhs Zufriedenheit anstrebe und mich meinem Herrn annähern möchte. Nun empfinde ich jedoch, dass ich es seinetwegen tue, als würde ich es nicht um Allâhs willen tun. Und der Satan flüstert mir dies stärker ein. Deshalb empfinde ich, dass ich dies alles aus heuchlerischer Frömmelei tue.
Was soll ich tun? Ich fürchte mich vor einem schlechten Ende!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wir bitten Allâh für uns und für dich um Erfolg und Standhaftigkeit im Gehorsam Ihm gegenüber!

Du sollst wissen, dass es einem Verlobten nicht erlaubt ist, mit seiner Verlobten allein zu sein, und dass es lediglich zu Beginn der Angelegenheit bei der Verlobung erlaubt ist, sie anzublicken oder mit ihr zu sprechen! Falls sie mit ihm einverstanden ist und er mit ihr einverstanden ist, sollen sie den Kontakt zueinander abbrechen, bis der (Ehe-)Vertrag geschlossen ist.

Es spricht jedoch nichts dagegen, dass sie vor der Ehe vereinbaren, etwas Bestimmtes zu leisten oder den Qurân auswendig zu lernen… und dass jeder von ihnen sein Gegenüber zu demütiger Ehrfurcht gegenüber Allâh und zur Verrichtung guter Handlungen anhält. Allerdings ist es ihnen nicht erlaubt, gemeinsam in Zurückgezogenheit zu sein, auch nicht zur gemeinsamen Verrichtung von rituellen Handlungen. Der Verlobte ist vor dem Abschluss des Ehevertrags wahrhaftig ein Fremder (Nicht-Mahram; zum Heiraten Erlaubter), mit dem man sich nicht in Zurückgezogenheit befinden darf. Dies gilt gemäß der folgenden Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Ein Mann darf sich mit einer Frau nicht in Zurückgezogenheit befinden! Denn der Satan ist wahrhaftig ihr Dritter.“ (Ahmad, Abû Dâwûd, At-Tirmidhî, Ibn Mâdscha und An-Nasâî).

Bezüglich der heuchlerischen Frömmelei und der fehlenden Aufrichtigkeit ist zu sagen, dass die heuchlerische Frömmelei zweifelsfrei die gefährlichste Angelegenheit ist, vor der der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) warnte. Ihre Gefahr liegt darin, dass sie versteckter ist als das Laufen der Ameisen. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „O ihr Menschen, hütet euch vor dieser Beigesellung, denn sie ist wahrhaftig schwerer wahrzunehmen als das Laufen der Ameisen!“ Hierauf fragte jemand: „Wie sollen wir uns davor hüten, wenn sie doch versteckter ist als das Laufen der Ameisen, o Gesandter Allâhs?“ Er erwiderte: „Sagt: »O Allâh, wir suchen wahrhaftig Zuflucht bei Dir davor, Dir etwas beizugesellen, über das wir Kenntnis besitzen! Und wir bitten Dich um Vergebung für das, über das wir keine Kenntnis besitzen!«“ (Überliefert von Ahmad).

Wir raten der ehrenwerten Fragenden, das erwähnte Bittgebet häufig zu verrichten, häufig rechtschaffene Werke zu verrichten und sich um Aufrichtigkeit zu bemühen!

Möglicherweise sind dies auch Einflüsterungen des Satans, damit du deine rechtschaffenen Taten unterlässt.

Al-Fudail ibn Iyâd ( Allah   erbarme sich seiner ) sagte: „Das Unterlassen einer Handlung um der Leute willen ist heuchlerische Frömmelei. Und das Verrichten einer Handlung um der Leute willen ist Beigesellung von Teilhabern neben Allâh. Aufrichtigkeit bedeutet, dass Allâh dich vor diesen beiden Angelegenheiten bewahrt.“

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken